DEGGENDORF. Das Amtsgericht Deggendorf hat das Verfahren gegen den bayerischen AfD-Landesvorsitzenden Stephan Protschka gegen eine Geldauflage in Höhe von 12.000 Euro eingestellt. Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hatte Strafantrag gestellt, weil er sich durch eine Rede beim Politischen Aschermittwoch 2023 beleidigt fühlte.
Protschka hatte den bayerischen Regierungschef in einer typischen Aschermittwoch-Rede wegen dessen harter Corona-Politik als „Landesverräter“ und „Södolf“ bezeichnet. Der Verteidiger des AfD-Politikers sagte, der Bundestagsabgeordnete habe lediglich Begriffe eines Vorredners aufgegriffen. Ihm sei es nicht darum gegangen, Söder zu beleidigen, sondern einen Beitrag zur politischen Auseinandersetzung zu leisten.
„Södolf“ als Teil derber Aschermittwoch-Reden
Im Vorfeld des Prozesses hatte das 46jährige frühere CSU-Mitglied gesagt, er habe sich nichts vorzuwerfen: „Es war eine politische Rede auf einer politischen Veranstaltung von einem Politiker.“ Der Politische Aschermittwoch sei „bekannt für derbe Reden“, Söder habe in diesem Rahmen in diesem Jahr auch die AfD-Fraktionschefin im Landtag, Katrin Ebner-Steiner, als „Leni Riefenstahl für Arme“ bezeichnet. Deshalb erwartete er einen Freispruch oder eine Einstellung des Verfahrens.
Anfang April hatte dasselbe Amtsgericht den österreichischen Publizisten Gerald Grosz wegen eines Auftritts auf derselben Veranstaltung bereits zu 14.850 Euro Geldstrafe verurteilt, weil er Söder ebenfalls „Södolf“ und außerdem „Corona-Autokrat“ nannte. Der ehemalige FPÖ-Politiker legte Berufung gegen das Urteil ein – es ist daher noch nicht rechtskräftig. (fh)