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Kirche gegen AfD: Pfarrer wehrt sich mit Strafanzeige gegen Evangelische Kirche

Kirche gegen AfD: Pfarrer wehrt sich mit Strafanzeige gegen Evangelische Kirche

Kirche gegen AfD: Pfarrer wehrt sich mit Strafanzeige gegen Evangelische Kirche

Fahne der Evangelischen Kirche (EKD) und der „AfD-nahe“ (MDR) evangelische Pfarrer Martin Michaelis, der Strafanzeige und Strafantrag gegen seine Landeskirche gestellt hat: Konkret richten sich diese gegen Oberkirchenrat Michael Lehmann der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (EKM). Der Michaelis die Ausübung seines Amtes als Gemeindepfarrer von Gatersleben bei Quedlinburg untersagt und ein Disziplinarverfahren gegen ihn eingeleitet, weil der Geistliche bei der Kommunalwahl in der Domstadt am 9. Juni als Parteiloser auf der Liste der AfD kandidiert hat. Foto: picture alliance/dpa, Daniel Vogl & Sebastian Willnow
Fahne der Evangelischen Kirche (EKD) und der „AfD-nahe“ (MDR) evangelische Pfarrer Martin Michaelis, der Strafanzeige und Strafantrag gegen seine Landeskirche gestellt hat: Konkret richten sich diese gegen Oberkirchenrat Michael Lehmann der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (EKM). Der Michaelis die Ausübung seines Amtes als Gemeindepfarrer von Gatersleben bei Quedlinburg untersagt und ein Disziplinarverfahren gegen ihn eingeleitet, weil der Geistliche bei der Kommunalwahl in der Domstadt am 9. Juni als Parteiloser auf der Liste der AfD kandidiert hat. Foto: picture alliance/dpa, Daniel Vogl & Sebastian Willnow
EKD-Fahne, Pfarrer Michaelis: Eingriff der Kirche in demokratische Grundrechte, Foto: picture alliance/dpa, Daniel Vogl & Sebastian Willnow
Kirche gegen AfD
 

Pfarrer wehrt sich mit Strafanzeige gegen Evangelische Kirche

Nach dem Eklat um seine Kandidatur als Parteiloser auf der AfD-Liste bei der Kommunalwahl in Sachsen-Anhalt, geht der Quedlinburger Stadtrat und Pfarrer Martin Michaelis nun rechtlich gegen die Evangelische Kirche in Mitteldeutschland vor. Der JF liegt seine Anzeige vor.
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QUEDLINBURG. Der evangelische Pfarrer Martin Michaelis hat Strafanzeige gegen seine Landeskirche gestellt. Konkret richtet sie sich gegen Oberkirchenrat Michael Lehmann der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland.

Dieser hatte Michaelis die Ausübung seines Amtes als Gemeindepfarrer von Gatersleben bei Quedlinburg untersagt und ein Disziplinarverfahren gegen ihn eingeleitet, weil der Geistliche bei der Kommunalwahl in der Domstadt am 9. Juni als Parteiloser auf der Liste der AfD kandidiert hatte.

Pfarrer: Kirche handelt aus ideologischen Gründen

Michaelis, der bei der Wahl das drittbeste Stimmergebnis erzielt hat, wirft seiner Kirche in der Anzeige, die der JUNGEN FREIHEIT vorliegt, Wählernötigung nach Paragraph 108 StGB vor. Sie überschreite mit den Maßnahmen gegen ihn ihre Kompetenzen und greife „aus ideologischen Gründen“ in seine demokratischen Grundrechte als Staatsbürger ein.

Über den Fall war seit März wiederholt nicht nur in kirchlichen Medien, sondern überregional vom Spiegel bis zum ZDF berichtet worden.

Neues Gesetz zum Entzug kirchlicher Ehrenämter

In einem ausführlichen Interview mit der JUNGEN FREIHEIT hatte Michaelis das Vorgehen gegen ihn bereits im April als „offenen Rechtsbruch“ gewertet, da das Pfarrgesetz ihm erlaube, bei Kommunalwahlen zu kandidieren. Zudem habe seine Kirche sogar die Pflicht, ihn gegen politisch motivierte Angriffe zu verteidigen.

Zuletzt ist die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische-Oberlausitz gegen den brandenburgischen AfD-Kommunalpolitiker Henry Preuß vorgegangen und hat ihm sämtliche Ehrenämter entzogen, die Grundlage dafür ist ein neu geschaffenes Kirchengesetz. (mo)

EKD-Fahne, Pfarrer Michaelis: Eingriff der Kirche in demokratische Grundrechte, Foto: picture alliance/dpa, Daniel Vogl & Sebastian Willnow
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