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„Weltoffen bleiben, aber nicht blöd“: Migrationsbeauftragter Stamp fordert Abschiebung für Afghanistan-Urlauber

„Weltoffen bleiben, aber nicht blöd“: Migrationsbeauftragter Stamp fordert Abschiebung für Afghanistan-Urlauber

„Weltoffen bleiben, aber nicht blöd“: Migrationsbeauftragter Stamp fordert Abschiebung für Afghanistan-Urlauber

Nach Mannheim: Der Sonderbevollmächtigte der Bundesregierung für Migrationsabkommen, Joachim Stamp (FDP). Er kritisiert zudem Asylbewerber, die in Afghanistan Urlaub machen.
Nach Mannheim: Der Sonderbevollmächtigte der Bundesregierung für Migrationsabkommen, Joachim Stamp (FDP). Er kritisiert zudem Asylbewerber, die in Afghanistan Urlaub machen.
Der Migrationsbeauftragte der Bundesregierung, Joachim Stamp (FDP): Harte Konsequenzen für Heimaturlauber in Afghanistan gefordert Foto: picture alliance/dpa | Kay Nietfeld
„Weltoffen bleiben, aber nicht blöd“
 

Migrationsbeauftragter Stamp fordert Abschiebung für Afghanistan-Urlauber

Urlaub in dem Land, das einen angeblich verfolgt? Nach den RTL-Enthüllungen, wonach tausende Asylbewerber Urlaub in Afghanistan machen, spricht nun der Bundesmigrationsbeauftragte Stamp – und findet deutliche Worte.
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Cato, Palmer, Exklusiv

BERLIN. Der Migrationsbeauftragte der Bundesregierung, Joachim Stamp (FDP), hat Abschiebungen von Afghanen gefordert, die in Deutschland einen Asylstatus haben, aber in Afghanistan Urlaub machen. „Deutschland muß weltoffen bleiben, aber nicht blöd. Die Behörden müssen sicherstellen, daß Menschen, die bei uns Schutz beantragt haben, aber im Heimatland Urlaub machen, unmittelbar ihren Schutzstatus verlieren und nicht mehr in Deutschland bleiben können“, forderte der 54jährige gegenüber der Bild-Zeitung.

Hintergrund ist eine Recherche von „RTL Extra“, wonach Agenturen am Hamburger Bahnhofsviertel Urlaube in das Land am Hindukusch organisieren – ohne daß der deutsche Staat davon mitbekommt. Dabei sollen die meisten Einreisen in das Land über den Iran geschehen. Die dortigen Behörden sollen als Visa-Bescheid nur einen losen Zettel benutzen, den die Urlauber vor der Rückkehr entsorgen können, um die deutschen Beamten im Dunkeln über die tatsächlich erfolgte Reise zu lassen.

„Wenn es leicht zugängliche Reisewege nach Afghanistan gibt, besteht auch die Möglichkeit der Rückführungen“

Urlaub im Heimatland ist sogenannten Schutzbedürftigen nur in absoluten Ausnahmefällen gestattet. Wer in der Bundesrepublik einen Schutz- oder Aufenthaltsstatus hat und bei einer Reise in die Heimat erwischt wird, kann seinen Status verlieren – und abgeschoben werden.

Darauf angesprochen sagte eine Sprecherin der Hamburger Innenbehörde auf Bild-Nachfrage, daß Reisen in die Heimat den Schutzstatus der jeweiligen Person erheblich in Frage stellten. Ihr Fazit: „Wenn es leicht zugängliche Reisewege nach Afghanistan gibt, besteht auch die Möglichkeit der Rückführungen.“ (st)

Der Migrationsbeauftragte der Bundesregierung, Joachim Stamp (FDP): Harte Konsequenzen für Heimaturlauber in Afghanistan gefordert Foto: picture alliance/dpa | Kay Nietfeld
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