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Fast 4.000 Strafverfahren: Mehrere Tausend Justizverfahren gegen die „Letzte Generation“

Fast 4.000 Strafverfahren: Mehrere Tausend Justizverfahren gegen die „Letzte Generation“

Fast 4.000 Strafverfahren: Mehrere Tausend Justizverfahren gegen die „Letzte Generation“

Letzte Generation: Berliner Polizisten tragen Teilnehmer einer Straßenblockade davon, Januar 2024
Letzte Generation: Berliner Polizisten tragen Teilnehmer einer Straßenblockade davon, Januar 2024
Berliner Polizisten tragen Teilnehmer einer Straßenblockade davon, Januar 2024 Foto: picture alliance / REUTERS | LIESA JOHANNSSEN
Fast 4.000 Strafverfahren
 

Mehrere Tausend Justizverfahren gegen die „Letzte Generation“

Neue Zahlen zeigen: Die bundesdeutsche Justiz hat alle Hände voll zu tun mit den Blockadeaktionen der „Letzten Generation“. In Berlin sollen die Verfahren nun beschleunigt werden.
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BERLIN. Die Aktivitäten der „Letzten Generation“ haben in den vergangenen zwei Jahren zu mehr als 3.700 Strafverfahren geführt. Davon seien insgesamt 355 Fälle noch nicht abgeschlossen, berichtet die Welt. In 113 Fällen kam es hingegen zu rechtskräftigen Urteilen gegen Mitglieder der Gruppe. Da sich einzelne Täter oft an verschiedenen Aktionen beteiligen, werden mehrere Taten dabei oft zusammen verhandelt.

In 120 Fällen erhob die Staatsanwaltschaft auf regulärem Wege Anklage. In 1.136 Fällen sei eine Verurteilung direkt per Strafbefehl erfolgt, wobei es zu keiner mündlichen Verhandlung kommt. Die meisten Verurteilungen betreffen offenbar Straßenblockaden, die als Nötigung gewertet werden.

Beim Amtsgericht Tiergarten sollen diese Verhandlungen mittlerweile zur Tagesordnung gehören. Nach Informationen der Deutschen Richterzeitung ist Berlin die Großstadt mit der höchsten Zahl an Verfahren gegen die „Letzte Generation“.

Berlin strebt schnellere Verfahren gegen „Letzte Generation“ an

Seit dem vergangenen Sommer versucht die Berliner Staatsanwaltschaft daher häufiger, beschleunigte Verfahren zu beantragen. Von 328 beantragten Fällen habe das Gericht das bislang in 68 Fällen abgelehnt. Ein solches Verfahren wird nur dann als zulässig betrachtet, wenn die Beweislage unkompliziert und der Beschuldigte geständig ist.

Ursprünglich hatte das Amtsgericht Tiergarten für derartige Fälle eine Spezialabteilung eingerichtet. Die Verfahrensweise habe sich allerdings als „nicht zielführend“ erwiesen, daher habe man die Abteilung wieder aufgelöst. Stattdessen werden die Fälle nun auf alle 67 Abteilungen des Amtsgerichts verteilt. Man gehe davon aus, daß es dadurch in Zukunft verstärkt beschleunigte Verfahren geben werde, sagte ein Sprecher.

Vor einigen Wochen war das gesamte Ausmaß der Taten der „Letzten Generation“ bekannt geworden. So verübten die Aktionsgruppen in den vergangenen zwei Jahren insgesamt 1.221 Sachbeschädigungen. Darunter fallen 15 Farbattacken, die sich gegen Gebäude richteten, die dem Bund gehören. Allein die Reinigung dieser Gebäude kostete den Steuerzahler insgesamt 35.632 Euro. (lb)

Berliner Polizisten tragen Teilnehmer einer Straßenblockade davon, Januar 2024 Foto: picture alliance / REUTERS | LIESA JOHANNSSEN
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