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Selbstbestimmungsgesetz macht es möglich: Geschäftsmodell Abmahnung: Transperson reicht 239 Klagen pro Jahr ein

Selbstbestimmungsgesetz macht es möglich: Geschäftsmodell Abmahnung: Transperson reicht 239 Klagen pro Jahr ein

Selbstbestimmungsgesetz macht es möglich: Geschäftsmodell Abmahnung: Transperson reicht 239 Klagen pro Jahr ein

Das Selbstbestimmungsgesetz macht einer Transperson 239 Klagen pro Jahr möglich. Justitia vor einem glitzernden Regenbogen. (Symbolbild): Pexels (x2)
Das Selbstbestimmungsgesetz macht einer Transperson 239 Klagen pro Jahr möglich. Justitia vor einem glitzernden Regenbogen. (Symbolbild): Pexels (x2)
Das Selbstbestimmungsgesetz macht es möglich. Justitia vor einem glitzernden Regenbogen. (Symbolbild): Pexels (x2)
Selbstbestimmungsgesetz macht es möglich
 

Geschäftsmodell Abmahnung: Transperson reicht 239 Klagen pro Jahr ein

Eine Transperson verdient mit Diskriminierungsklagen ein kleines Vermögen: 239 Prozeße, 25.000 Euro in einem Jahr. Bewerbungen schreiben, Lücken in Stellenanzeigen finden und abkassieren. Legal und lukrativ.
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DORTMUND. Nicht weniger als 239 Prozesse hat eine 47jährige Transperson im vergangenen Jahr vor dem Arbeitsgericht geführt und erstritt sich damit 25.000 Euro Schadensersatz. Das Geschäftsmodell: Fehlt etwa bei einer Stellenausschreibung das „d“ für divers, kann das den Arbeitgeber wegen Diskriminierung schon bis zu drei Monatsgehälter kosten.

Das Westfalen-Blatt berichtete zuerst über das Geschäft der Bürgergeldempfängerin, der in Einzelfällen sogar deutlich mehr als 3.000 Euro zugesprochen bekommen hatte. Die Gelder dürfen nicht auf das Bürgergeld angerechnet werden und sind sogar steuerfrei. 1.577 Bewerbungen habe die als Junge geborene Transperson, die auch eine 50prozentige Schwerbehinderung hat, in den vergangenen acht Jahren geschrieben – alle ohne Erfolg. Und so machte die Dortmunderin offenbar das Bewerben selbst zum Beruf. Wird eine Stellenanzeige als diskriminierend erachtet, reicht die Transperson Klage ein.

Stammgast vor Gericht

Jüngster Fall: Ein Unternehmen aus dem Kreis Gütersloh, das Dachzelte für Autos vertreibt, hatte im Netz die Stelle „Bürokaufmann/-frau“ ausgeschrieben. Der Mann, der sich nach dem Selbstbestimmungsgesetz als Frau identifiziert, bewarb sich mit dem Verweis auf ihre Transsexualität und bekam den Job nicht. Weil das „d“ in der Anzeige fehlte, forderte sie Schadensersatz in Höhe von 7.500 Euro. Zudem war die Stelle nicht der Arbeitsagentur gemeldet, was für Stellen, die auch für Behinderte infrage kommen, vorgeschrieben ist. Dazu war in der Ausschreibung noch von einem „jungen Team“ die Rede. Für die 47jährige die nächste Diskriminierung.

Der Unternehmer wurde tatsächlich zu einer Zahlung von 3.750 Euro verdonnert. Laut Nius verabschiedete sich der Richter mit den Worten „bis morgen“ von der Transperson, die auf diese Art bereits einen sechsstelligen Betrag kassiert haben soll. Eine „konservative Schätzung“ geht von 240.000 Euro aus. (rr)

Das Selbstbestimmungsgesetz macht es möglich. Justitia vor einem glitzernden Regenbogen. (Symbolbild): Pexels (x2)
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