BERLIN. Das Oberverwaltungsgericht Berlin hat eine einstweilige Verfügung gegen das Bundesinnenministerium (BMI) erlassen. Geklagt hatte der Publizist Henryk M. Broder. Das BMI muß einen Bericht des „Unabhängigen Expertenkreises Muslimfeindlichkeit“ von seiner Webseite löschen, der unter dem Titel „Muslimfeindlichkeit – Eine deutsche Bilanz 2023“ erschienen war. Das Urteil erging am 31. Januar, der Beitrag wurde am vergangenen Freitag von der Webseite des Innenministeriums gelöscht.
Der vom BMI beauftragte Bericht hatte behauptet, Broder habe in einem Beitrag für den Spiegel von 2010 „Aufrufe zur Deeskalation und Rücksichtnahme“ gegenüber Muslimen „offen verhöhnt“. Zudem habe er Muslime „pauschal als unwissende, ehrversessene, blutrünstige Horden dämonisiert“. Der Publizist hatte mit Blick auf die weltweiten Krawalle nach der Veröffentlichung des Romans „Die satanischen Verse“ von Salman Rushdie sowie auf die Unruhen nach den Mohammed-Karikaturen der dänischen Zeitung Jyllands-Posten für mehr Meinungsfreiheit in der öffentlichen Debatte plädiert.
Broders Anwalt erwägt weitere Schritte
Das Gericht urteilte, daß es sich bei der Erwähnung Broders im Text um einen Eingriff in dessen Persönlichkeitsrechte handele. Die Bewertung von Broders Text sei zulässig, jedoch habe das BMI nicht deutlich gemacht, daß es sich bei der Einschätzung nicht um eine „amtliche“ Position der Behörde handele. Auf dem Bericht war das offizielle Logo des BMI abgebildet und Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte das Vorwort geschrieben.
„Im Streit um die Veröffentlichung von Äußerungen des Publizisten Henryk M. Broder muss das Bundesinnenministerium Textpassagen von seiner Homepage nehmen. Das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin entschieden, wie der Anwalt Broders, Joachim Nikolaus Steinhöfel, mitteilte.“ pic.twitter.com/iAOf5evRXm
— Steinhoefel (@Steinhoefel) February 5, 2024
Broders Anwalt Joachim Steinhöfel sagte der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, Faeser habe „einen Grundrechtseingriff zu Lasten eines renommierten Journalisten“ getätigt. „Das Innenministerium wurde mit gerichtlicher Hilfe gezwungen, diesen Rechtsbruch und die Verletzung der Persönlichkeitsrechte von Herrn Broder zu beenden.“ Sollte das BMI das Urteil nicht öffentlich anerkennen, werde er ein Hauptsacheverfahren gegen die Behörde einleiten, sagte Steinhöfel. (st)