BREMEN. Unkooperative Asylbewerber in Bremen müssen nicht mit Leistungskürzungen rechnen. Das bestätigte der Bremer Senat auf Anfrage der Fraktion Bündnis Deutschland (BD), berichtete der Weser Kurier. Die Gesetzesgrundlage – Paragraph 1a im Asylbewerberleistungsgesetz – sieht vor, daß Leistungen gekürzt oder auf Sachleistungen umgestellt werden, wenn Migranten ihren Mitwirkungspflichten nicht nachkommen.
Doch den Paragraphen wandte die Bremer Sozialbehörde noch nie an. „Eine Kürzung der Zahlungen müßte verbunden werden mit einer Kompensation durch Sachleistungen, weil anders ein menschenwürdiges Existenzminimum, wie es das Bundesverfassungsgericht fordert, nicht sichergestellt werden kann“, antwortete der Senat auf die BD-Anfrage.
Darauf sei die Hansestadt nicht ausgelegt, es bedürfte „einer Infrastruktur, die unter anderem aus Gründen der Kostenersparnis nicht eingerichtet worden ist“. Dagegen möchte die BD-Fraktion unter Jan Timke vorgehen. Der kategorische Verzicht auf Leistungskürzungen sei ein falsches Signal. Es öffne „Tür und Tor“ für Mißbrauch.
Zahl Asylbewerber steigt rasant
In den vergangenen Jahren ist die Zahl der Personen, die in Bremen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, deutlich gestiegen. Die Stadt und das Land Bremen versorgten 2019 rund 6.900 Migranten. Bis 2022 wuchs diese Zahl auf fast 16.000 an. Die Hansestadt kostet das jährlich zweistellige Millionenbeträge.
Seit 2019 regiert in Bremen ein Bündnis aus SPD, Grünen und Linkspartei. Unter der Führung von Andreas Bovenschulte (SPD) gewann die Koalition auch 2023 die Wahlen zur Bremischen Bürgerschaft. Historisch wählt die Wesermetropole Rot und wird seit 1945 durchgehend von Sozialdemokraten regiert. (sv)