POTSDAM. Die AfD-Landtagsfraktion in Brandenburg hat vor dem Landesverfassungsgericht eine Beschwerde gegen die Pläne der Landesregierung eingelegt, Beamte künftig vom Verfassungsschutz überprüfen zu lassen. Ein entsprechendes 140seitiges Schriftstück wurde nach Angaben der dpa am Donnerstag beim Gericht eingereicht.
Hintergrund: Ab dem 1. September sollen vor allem Staatsbedienstete in spe mit einer Regelabfrage beim Inlandsgeheimdienst des Landes überprüft werden. Bei hinreichendem Verdacht auf eine verletzte Verfassungstreuepflicht könnte dies allerdings auch für bereits im Dienst befindliche Beamte gelten.
Der Landtag hatte das Gesetz bereits im April mit Stimmen der Regierungsparteien SPD, CDU, Grünen sowie der oppositionellen BVB/Freien Wähler beschlossen. „Es ist eine Rückkehr zur DDR 2.0“, beklagte damals die AfD-Abgeordnete Marianne Spring-Räumschüssel. Ihre Fraktion sowie die Linkspartei stimmten gegen das Gesetz.
Brandenburgs Innenminister rechtfertigt das Gesetz mit „Reichsbürgern“
Innenminister Michael Stübgen (CDU) verteidigte das Gesetz. „In Zukunft wird es Verfassungsfeinden wesentlich schwerer fallen, unsere Kinder als Lehrerin oder Lehrer zu unterrichten, als Polizist zu arbeiten oder als Richterin oder Staatsanwalt über Schuld und Unschuld zu entscheiden.“ Er betonte, daß Brandenburg damit als erstes Bundesland diesen Weg gehe, „ohne Orientierung auf bestimmte Funktionen“.
Dabei nannte er auch den Fall der Berliner Ex-AfD-Bundestagsabgeordneten Birgit Malsack-Winkemann. 2022 war die ehemalige Politikerin und Richterin im Zusammenhang mit mutmaßlichen „Reichsbürger“-Putschplänen von Heinrich XIII. Prinz Reuß festgenommen worden. Ihr Prozeß begann im Mai dieses Jahres. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr, Prinz Reuß sowie 25 weiteren Beschuldigten „Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung“ und „Hochverrat“ vor. (kuk)