WÜRZBURG. Die bayerische Landespolizei hat vor Gericht eine Niederlage gegen die AfD erlitten. Laut dem Verwaltungsgericht Würzburg hätte sie eine Sitzblockade auflösen müssen, die einen Auftritt von Björn Höcke (AfD) im Juni in der Stadt verhinderte. Demnach war das unterlassene Einschreiten rechtswidrig, berichtet die dpa. Eine detaillierte Begründung liegt noch nicht vor, sie wird in wenigen Wochen veröffentlicht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der AfD-Bezirksverband Unterfranken hatte für den 25. Juni 2023 eine Kundgebung in Würzburg mit dem Thüringer AfD-Chef Höcke geplant. Da die Polizei die Blockade nicht auflöste, brach die Partei die Veranstaltung ab. Nun klagte der Bezirksverband gegen die Polizei Unterfranken und bekam Recht.
Hintergrund der Veranstaltung: Zwei Jahre zuvor hatte am 25. Juni ein somalischer Asylmigrant in Würzburg drei Menschen mit einem Messer getötet und neun weitere teils schwer verletzt. Der Täter war zuvor als gewaltbereit aufgefallen, polizeibekannt und in psychiatrischer Behandlung. Gegenüber Pressevertretern gab Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) damals an, der Täter habe während des Angriffs „Allahu Akbar“ gerufen. In einem Gutachten wurde der Angreifer als paranoid schizophren erklärt. Angeblich hörte er Stimmen, die ihm die Tat befohlen hatten. (sv)