Der Landkreis Mittelsachsen hat die Bürgermeisterwahl in Großschirma Anfang März, die der AfD-Landtagsabgeordnete Rolf Weigand klar gewonnen hatte, für ungültig erklärt. Wie das Landratsamt am Freitag mitteilte, wurden mehrere Verstöße festgestellt, von denen zwei als „ergebnisunerheblich“ eingestuft wurden. Ausschlaggebender sei, daß auf dem Wahlvorschlag Weigands die gesetzlich vorgeschriebene „eigenhändige Unterschrift“ fehlte.
Damit hätte der Gemeindewahlausschuß ihn gar nicht zur Wahl zulassen dürfen. Laut Landkreis ein „vermeidbarer, rein formaler Fehler“, trotzdem sei die etwa 5.500 Einwohner zählende Stadt Großschirma per zugestellten Wahlprüfungsbescheid aufgefordert worden, unverzüglich eine Neuwahl durchzuführen. Gegen den Entscheid kann Klage beim Verwaltungsgericht Chemnitz erhoben werden.
Weigand kündigt juristische Prüfung an
Weigand kündigte in einer Videobotschaft an, rechtliche Schritte gegen die Wahlaberkennung zu prüfen. Seine Unterlagen als Bürgermeisterkandidat seien von der Gemeindewahlleiterin in Großschirma geprüft und für vollständig und richtig erklärt worden. Der 39jährige betont: „Es wäre eine Kleinigkeit gewesen, diesen Formfehler direkt vor Ort zu beheben.“
Weigand war bei der Bürgermeisterwahl als Einzelkandidat gegen zwei weitere Bewerber angetreten und konnte sich im ersten Wahlgang mit 59,4 Prozent der abgegebenen Stimmen gegen André Erler (22,3 Prozent) von der Unabhängigen Bürgervereinigung (UBV) und Gunther Zschommler von der CDU (18,2 Prozent) durchsetzen. (gb)