TRIER. Der Generalvikar im Bistum Trier, Ulrich von Plettenberg, hat den AfD-Landtagsabgeordneten Christoph Schaufert aus dem Verwaltungsrat der Kirchengemeinde St. Marien Neunkirchen entfernt. „Parteien, die rechtsextrem sind oder am Rande dieser Ideologie wuchern, können für uns Christen kein Ort der politischen Betätigung sein“, sagte der Verwaltungschef am Mittwoch. Eine Mitgliedschaft in der AfD, „die dem christlichen Menschenbild widersprechende Haltungen vertritt“, schädige das Ansehen der katholischen Kirche.
Zuvor hatten die Pfarrei und der Verwaltungsrat der Kirchengemeinde den Generalvikar darum gebeten, den AfD-Politiker aufgrund seines Landtagsmandats als langjähriges Mitglied im Verwaltungsrat zu entlassen. Diesen Antrag habe von Plettenberg geprüft und ihm stattgegeben. Ausschlaggebend gewesen sei die Erklärung der Deutschen Bischofskonferenz „Völkischer Nationalismus und Christentum sind unvereinbar“ im Februar 2024.
Katholische Bischöfe wollen keine AfD-Mitglieder
Darin verneinte die Bischofskonferenz „die Existenz von Völkern, die angeblich in ihrem ‘Wesen‘ und in den kulturellen Lebensgestalten scharf von den anderen Völkern abgegrenzt werden können“. Dabei handle es sich um eine Behauptung von Rechtsextremen, die die größte Bedrohung für Deutschland darstellten. Dies bedeute zwar nicht, daß AfD-Mitglieder kategorisch von der katholischen Kirche ausgeschlossen werden. Jedoch sei „die Verbreitung rechtsextremer Parolen mit einem haupt- oder ehrenamtlichen Dienst in der Kirche unvereinbar“.
Vor der Entlassung aus dem Kirchengremium fand ein Gespräch zwischen dem Generalvikar und Schaufert statt. Darin soll der AfD-Politiker bekräftigt haben, sein Engagement für die Partei nicht zu beenden und sich dementsprechend nicht von Positionen zu distanzieren. „Deshalb habe ich die Entscheidung getroffen, dem Antrag der Kirchengemeinde stattzugeben“, sagte von Plettenberg.
Generalvikar: Haltung für Demokratie zeigen
Als Begründung führte er weiter aus: „Wir brauchen aus meiner Sicht eine gemeinsame Kraftanstrengung, um den Zusammenhalt in unserem Land zu wahren und es vor populistischen Spaltungen zu bewahren. Dazu zählt eine gute Politik für alle Menschen in unserem Land, dazu zählt die Verteidigung des Rechtsstaats, dazu zählt auch, daß wir als Kirche unseren Teil dazu beitragen und klar und deutlich unsere Haltung für Demokratie, Freiheit und Wahrung der Menschenwürde zum Ausdruck bringen.“
Schaufert kann nun binnen zehn Tagen eine Beschwerde beim Bischof von Trier als Ordinarius einlegen und später auch beim Dikasterium für den Klerus in Rom. Gegenüber der JUNGEN FREIHEIT drückte er seine Enttäuschung mit der Entscheidung aus. In der Kirchengemeinde Neunkirche wurde er getauft und war seither dort engagiert gewesen. Er betonte, daß ihm nichts vorzuwerfen sei und auch der Generalvikar in Schauferts Landtagsreden keine Widersprüche zur katholischen Lehre finden konnte. Ob er eine Beschwerde einlegt, stehe derzeit noch nicht fest. (sv)