Der 36jährige deutsch-iranische Staatsbürger Babak J. wurde am Dienstag vom Oberlandesgericht (OLG) wegen Verabredens einer schweren Brandstiftung sowie versuchter Brandstiftung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt. Der Haftbefehl gegen ihn wird wegen Fluchtgefahr aufrechterhalten. Damit folgte das Gericht dem Strafantrag der Bundesanwaltschaft.
Der 6. Strafsenat des OLG gelangte zu der Überzeugung, daß Babak J. mit dem im Iran lebenden ehemaligen Mönchengladbacher Rockerchef Ramin Y. vereinbart hatte, einen Brandanschlag auf eine Synagoge zu begehen. Aus Angst vor Entdeckung habe J. aber am Abend des 17. November 2022 vor Ort entschieden, den Molotow-Cocktail nicht auf die Neue Synagoge in Bochum zu werfen. Stattdessen habe er den Brandsatz auf die benachbarte Hildegardis-Schule geworfen, um dem in Deutschland wegen zweifachen Mordes gesuchten Ramin Y. „die Tatausführung oder wenigstens entsprechende Bemühungen vorzuspiegeln“. Dies wurde vom Gericht als unfreiwilliger und somit nicht strafbefreiender Rücktritt gewertet.
Oberlandesgericht sieht erhebliche Widersprüche bei Darstellung der Verteidigung
Auch wenn der staatliche Hintergrund „nicht im Einzelnen aufgeklärt werden konnte“, ist das Gericht dennoch davon überzeugt, daß Ramin Y. von staatlichen Stellen des Iran dazu beauftragt wurde. Babak J. wurde in der Urteilsbegründung als Anhänger des iranischen Regimes und dessen israelfeindlicher Haltung bezeichnet. Das Strafmaß wurde unter anderem damit begründet, daß auch die versuchte Brandstiftung an der Schule aufgrund der Nähe zur Synagoge geeignet war, „Angst und Verunsicherung der in Deutschland lebenden Juden zu erzeugen“.
Der Verteidiger von Babak J. hatte sechs Monate Haftstrafe sowie deren Aussetzung zur Bewährung gefordert. Begründet wurde dies damit, Babak J. habe vor Ort „Gewissensbisse“ bekommen, einen Anschlag auf ein Gotteshaus zu begehen. Diese Darstellung wurde vom Gericht jedoch ebenso zurückgewiesen wie die Darstellungen von Babak J., er habe keine antisemitische Gesinnung und sei von Ramin Y. lediglich mit einem Anschlag auf die Schule beauftragt worden. „Die Aussagen waren von einer Widersprüchlichkeit, wie es der Senat selten erlebt hat“, merkte der Vorsitzende Richter Jan van Lessen dazu an. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Revision ist noch möglich.