HALLE. Das Landgericht Halle hat an eine Anklage gegen Björn Höcke, den Thüringer Landes- und Fraktionsvorsitzenden der AfD, zur Verhandlung zugelassen. Damit muß sich der Politiker vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft Höcke vor, mit dem Ausspruch „Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland“, während einer Kundgebung im Mai eine verbotene Losung der Sturmabteilung (SA) der NSDAP genutzt zu haben.
Damit soll er sich der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen schuldig gemacht haben. Allerdings wird der Fall nicht vor dem Landgericht, sondern dem Amtsgericht Merseburg stattfinden. Zur Begründung teilte das Gericht mit: „Der vorliegende Sachverhalt hebe sich im Vergleich mit gleich gelagerten Delikten weder durch das Ausmaß der Rechtsverletzung noch durch die Auswirkungen der Straftat in besonderer Weise aus der Masse der durchschnittlichen Fälle hervor.“ Auch die Bekanntheit Höckes ändere daran nichts. Der Beschluß ist für Höcke nicht anfechtbar.
Höcke weist Kritik zurück
Der Thüringer AfD-Chef hatte die Vorwürfe bereits in der Vergangenheit zurückgewiesen. Dies sei „der vorläufige Höhepunkt einer Hatz gegen einen prominenten Vertreter der demokratisch-patriotischen Opposition im Lande“, kritisierte Höcke im April, nachdem die Staatsanwaltschaft beantragt hatte, Höcke die Immunität zu entziehen. In der gesamten Rede sei nicht „der geringste NS-Bezug zu finden“, betonte der Politiker.
Scharfe Vorwürfe machte Höcke schon damals den Staatsanwälten: „Wie kann es sein, daß die Staatsanwaltschaft Halle in dieser Sache durch die Polizei in Thüringen Zeugenbefragungen bei meinen Mitarbeitern, amtierenden und ehemaligen Landesvorstandsmitgliedern durchführen ließ, bei denen explizit Fragen gestellt wurden, die überhaupt nicht zur Sachverhaltsaufklärung beitragen konnten?“
Der Thüringer AfD-Chef sprach grundsätzlich von einem „mißbräuchliche Einsatz von Strafanzeigen, Immunitätsaufhebungen und Prozessen gegen legale wie legitime Oppositionelle“. (ho)