BERLIN. Die Bundesregierung hat beschlossen, sich an diesem Mittwoch nicht mit dem Haushaltsgesetz für das Jahr 2024 zu befassen. Grund dafür seien „schwierige Verhandlungen“ zwischen den Ampel-Parteien, wie die Süddeutsche Zeitung (SZ) berichtet.
Sollte der Gesetzesentwurf nicht rechtzeitig in den Bundestag gebracht werden, bleibt ein vorläufiger Kabinettsbeschluß im sogenannten Umlaufverfahren als Ausweg. Zum Beginn des kommenden Jahres würde Finanzminister Christian Lindner (FDP) die Haushaltsführung beaufsichtigen. Damit erhielte er de facto ein Vetorecht über Vorhaben anderer Ministerien, die nicht aufgrund rechtlicher oder vertraglicher Bindungen unabweisbar sind.
Länder melden Haushaltsbedarf
Nachdem das Bundesverfassungsgericht die Nutzung der Gelder aus dem Nachtragshaushalt 2021 für den kreditfinanzierten „Klima- und Transformationsfonds“ aufgrund der Schuldenbremse für verfassungswidrig erklärt hatte, muß das Budget für das kommende Jahr überarbeitet werden. Dabei beharrt Lindner auf dem Einsparbedarf von 17 Milliarden Euro.
Unterdessen fordern einige Länderchefs Geld für wirtschaftspolitische Investitionen. „Wir erwarten jetzt vom Bund vor allem im Hinblick auf die Wasserstoffprojekte schnelle Finanzierungszusagen“, sagte Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) im Gespräch mit der SZ und bezifferte den Bedarf dafür auf etwa zehn Milliarden Euro. (kuk)