KARLSRUHE. Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde mit dem Ziel eines Tempolimits auf deutschen Autobahnen abgelehnt. „Die Beschwerdeführenden legen nicht substantiiert dar, daß gerade das Fehlen eines allgemeinen Tempolimits eingriffsähnliche Vorwirkung auf ihre Freiheitsgrundrechte entfalten könnte“, begründeten die Richter am Dienstag ihre Entscheidung.
#BVerfG Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen das gesetzgeberische Unterlassen der Einführung eines allgemeinen Tempolimits auf Bundesautobahnen https://t.co/uerfVjhAup
— BVerfG (@BVerfG) January 17, 2023
Die namentlich nicht genannten Beschwerdeführer hatten argumentiert, daß die Bundesregierung gegen ihre Verpflichtung zum Klimaschutz verstoße, wenn sie die Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen nicht begrenze.
Ministerpräsident Weil will Tempolimit auf Autobahnen
Auch Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) hat sich inzwischen für eine solche Geschwindigkeitsbegrenzung ausgesprochen. „In jedem Fall muß der Mobilitätssektor stärker zur CO2-Reduzierung beitragen. Dabei würde ein Tempolimit helfen“, betonte der Politiker am Dienstag der Neuen Osnabrücker Zeitung gegenüber.
Um mit gutem Beispiel voranzugehen, wolle er sich dieses Jahr noch ein Elektroauto anschaffen. „Eigentlich wollte ich schon vor Corona auf ein Elektroauto umsteigen, bin aber in der Folge der Pandemie und weiterer Krisen schlicht nicht dazu gekommen“, sagte Weil. (fw)