BERLIN. Wer von der Bundespolizei wegen Verdachts einer illegalen Einreise kontrolliert wird, kann sich das künftig quittieren lassen. Damit sollen sich Betroffene gegen ein sogenanntes „Racial Profiling“ wehren können, hoffen selbsterklärte Menschenrechts-Vorkämpfer. Das sieht ein aktueller Entwurf zur Reform des Bundespolizeigesetzes vor, aus dem die Welt zitiert.
Demnach haben Bundespolizisten weiterhin das Recht, Personen vor allem in Bahnhöfen oder Zügen ohne konkreten Verdacht zu kontrollieren. Es reicht aus, wenn dies „aufgrund von Lageerkenntnissen oder grenzpolizeilichen Erfahrungen in Verbindung mit aktuellen Erkenntnissen oder Prognosen“ geschieht.
Verdachtslose Kontrollen bleiben möglich
Lobbyvereine kritisieren, daß von diesen Kontrollen besonders oft farbige Personen betroffen seien, was eine rassistische Diskriminierung darstelle. Zwar ist in Deutschland die Praxis des „Racial Profiling“ offiziell untersagt. Jedoch werden bestimmte Gruppen wohl weiterhin auffallend oft ohne konkreten Verdacht überprüft.
Der aktuelle Regierungsentwurf will an dem Prinzip der verdachtslosen Kontrollen festhalten. Eine Auswahl „anhand gruppenbezogener Merkmale“ ist allerdings „ohne sachlichen, durch den Zweck der Maßnahme gerechtfertigten Grund“ unzulässig. Die auf Wunsch auszuhändigenden Kontrollquittungen sollen dies sicherstellen.
Grüne pochen auf Verbot von „Racial Profiling“
Das Einigungspapier biete eine „praxistaugliche Lösung zur Vermeidung von diskriminierend wirkenden Polizeikontrollen“, lobte die Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Fraktion, Irene Mihalic, den Entwurf. Auch die Gewerkschaft der Polizei sprach von einem „guten Kompromiß“. Ein Verbot von „Racial Profiling“ sei „für uns ohnehin selbstverständlich“.
Weitere geplante Neuerungen, wie sie Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) mit der Reform anstrebt, bedeuten für Polizisten unter anderem eine Kennzeichnungspflicht, eine verpflichtende Selbstauskunft, nicht der Reichsbürgerszene anzugehören, sowie erweiterte Befugnisse zur Telefonüberwachung bei der Abwehr drohender Gefahren. (JF)