KARLSRUHE. Trotz der schweren Fehler bei Abgeordnetenhaus- und Bundestagwahl im September 2021 in Berlin wurde bisher nur erstere wiederholt. Die CDU/CSU-Fraktion klagt derzeit vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe darauf, daß auch die Bundestagswahl zur Hälfte für ungültig erklärt wird. Sie wehrt sich aber gegen die Neuwahl der Direktkandidaten.
Der Wahlprüfungsausschuß des Bundestages hatte mit der Mehrheit von SPD, Grünen und FDP nur die Wahlwiederholung in 431 von 2256 Berliner Wahllokalen beschlossen. Das wären nur 19 Prozent der Wahlbezirke. Schwerwiegende Fehler seien aber in sechs von insgesamt zwölf Berliner Wahlkreisen aufgetreten, stellte der Bundeswahlleiter fest – also in der Hälfte. Und diese seien auch mandatsrelevant. Heißt: Einige Berliner Abgeordnete sitzen rechtswidrig im Bundestag. Die CDU hatte bei der Bundestagswahl in Berlin 15,9 Prozent der Zweitstimmen erreicht.
Union will Direktkandidaten nicht neu wählen
Die Union will mit ihrer Klage erreichen, daß überall dort die Wahl wiederholt wird. Gleichzeitig möchte sie verhindern, daß auch die Direktkandidaten neu gewählt werden, wie es der Wahlprüfungsausschuß beschlossen hatte. Die Linke war nur über drei dieser gewonnenen Direktmandate in den Bundestag eingezogen. Zwei davon errang sie in Berlin. An der Fünfprozenthürde war die Partei gescheitert.
Der CDU-Abgeordnete Patrick Schnieder unterstellte der Ampel-Mehrheit nun vor dem Bundesverfassungsgericht parteipolitische Erwägungen. Die Koalition wolle nur in möglichst wenigen Wahlbezirken und mit dann geringer Wahlbeteiligung erneut wählen lassen, damit sich die Zusammensetzung des Bundestages durch eine Wahlwiederholung nicht zu ihren Ungunsten verändere.
Entscheidung zwei Jahre nach Bundestagswahl
Mit einer Entscheidung Karlsruhes unter dem Verfassungsrichter Peter Müller (CDU) wird bis September gerechnet. Dann liegt die Bundestagswahl zwei Jahre zurück, und Müller geht in den Ruhestand. Die AfD hatte beantragt, die Bundestagswahl in ganz Berlin zu wiederholen. (fh)