Anzeige
Anzeige

Erhöhung des Grundfreibetrags: Wohnen mit Lindner für 319 Euro

Erhöhung des Grundfreibetrags: Wohnen mit Lindner für 319 Euro

Erhöhung des Grundfreibetrags: Wohnen mit Lindner für 319 Euro

Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP): Er träumt davon, die Schuldenbremse einzuhalten
Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP): Er träumt davon, die Schuldenbremse einzuhalten
Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP): Er träumt davon, die Schuldenbremse einzuhalten Foto: picture alliance/Robert Michael/dpa
Erhöhung des Grundfreibetrags
 

Wohnen mit Lindner für 319 Euro

Der Grundfreibetrag für 2023 soll steigen. Das täuscht nicht darüber hinweg, daß die Bürger angesichts der Inflation kaum noch über die Runden kommen. Bereits die von Lindner veranschlagten Lebenshaltungskosten haben mit der Realität nichts zu tun.
Anzeige

Um an seiner Traumvorstellung von der Einhaltung der Schuldenbremse festhalten zu können, läßt Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) systematisch mit falschen Angaben arbeiten. Für die Bürger wird daraus ein Albtraum: Sie zahlen viel zu hohe Steuern und kommen angesichts der grassierenden Inflation nicht mehr über die Runden.

Daß Regierungen ihren Bürgern zu hohe Steuern und andere Abgaben abknöpfen, begann vermutlich schon nach der Gründung der ersten Staatswesens in der Menschheitsgeschichte. 1992 schob das Bundesverfassungsgericht (Az: 2 BvL 5/91) staatlichen Abkassieraktionen jedoch einen Riegel vor. Seitdem hat das sogenannte Existenzminimum eines jeden Bürgers steuerfrei zu bleiben. Im Steuerrecht wird dieses Minimum als steuerfreier Grundfreibetrag bezeichnet. Damit sollen Kosten für den Lebensunterhalt wie Ernährung, Kleidung, Miete und Heizung beglichen werden können.

Grundfreibetrag wird wegen Inflation nach oben korrigieren

Dieser Grundfreibetrag sollte für das kommende Jahr 2023 zunächst 10.347 Euro betragen. Er wurde aber angesichts der hohen Inflationswerte vom Bundestag am vergangenen Donnerstag auf 10.908 Euro nach oben korrigiert. Auch Kindergeld und Kinderfreibeträge steigen. Die Koalition war über sich selbst des Lobes voll. Man habe zusätzliche 14,6 Milliarden Euro draufgesattelt, erklärte Christoph Meyer (FDP). Von einer „riesigen Entlastung“ sprach Michael Schrodi (SPD). Und Sascha Müller (Grüne) sah in der Anhebung des Kindergeldes auf 250 Euro im Monat pro Kind eine „wirklich wuchtige Kindergelderhöhung“.

Keiner der Koalitionsredner erwähnte, daß es bei dieser Maßnahmen nur um die zwingend notwendige Umsetzung eines Verfassungsgerichtsurteils geht. Und dieser verfassungsrechtlichen Verpflichtung ist die Koalition nicht nachgekommen. Die Beamten in Lindners Finanzministerium rechneten die zur Ermittlung des Existenzminimums herangezogenen Werte im neuen Existenzminimumbericht drastisch herunter, sodaß diese mit der Realität nur noch wenig zu tun haben.

Schon die zur Berechnung dieses Existenzminimums herangezogenen Lebenshaltungskosten dürften zu niedrig sein. Das Verfassungsgericht hatte als Maßgröße für das einkommensteuerliche Existenzminimum den im Sozialhilferecht anerkannten Mindestbedarf herangezogen, „der allgemein durch Hilfen zum notwendigen Lebensunterhalt an jeden Bedürftigen befriedigt wird“. Mit dem vom Bundestag beschlossenen Bürgergeld wird dieser Mindestbedarf ab 2023 stark erhöht, was beim steuerlichen Existenzminimum jedoch unberücksichtigt blieb.

Lindner setzt Bruttokaltmiete für 2023 auf 319 Euro an

Auch Wohnkosten werden zur Ermittlung des Existenzminimums herangezogen. Und hier wird es noch spannender. Denn Lindner läßt für Alleinstehende bei einer Wohnfläche von 40 Quadratmetern eine Bruttokaltmiete von 319 Euro für 2023 ansetzen. Dafür gibt es selbst in kleinen Universitätsstädten nicht einmal einen Platz in einer WG, geschweige denn eine Einraumwohnung.

Für Ehepaare wird bei einer Wohnfläche von 60 Quadratmetern die Bruttokaltmiete mit 491 Euro angegeben. Das sind Werte aus Lindners Traumwelt, aber nicht aus der Realität. Auch die angesetzten Heizkosten sind angesichts der Energiepreissteigerungen bei Alleinstehenden mit 92 Euro im Monat und bei Ehepaaren mit 125 Euro im Monat nur noch als schlechter Witz zu bezeichnen.

Fast zynisch wirkt die Angabe der Regierung im Existenzminimumbericht, dass Bezieher niedriger Erwerbseinkommen schließlich ihre Wohnkosten durch das staatliche Wohngeld verringern könnten. Diese Darstellung widerspricht sogar den Vorgaben des Verfassungsgerichts, nach dessen Urteil das steuerliche Existenzminimum so zu bemessen ist, „dass es in möglichst allen Fällen den existenznotwendigen Bedarf abdeckt, kein Steuerpflichtiger also infolge einer Besteuerung seines Einkommens darauf verwiesen wird, seinen existenznotwendigen Bedarf durch Inanspruchnahme von Staatsleistungen zu decken“.

Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP): Er träumt davon, die Schuldenbremse einzuhalten Foto: picture alliance/Robert Michael/dpa
Anzeige
Anzeige

Der nächste Beitrag