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Dublin- und Eurodac-Regelung: Viele Asylbewerber in Deutschland nicht in EU-Datenbank registriert

Dublin- und Eurodac-Regelung: Viele Asylbewerber in Deutschland nicht in EU-Datenbank registriert

Dublin- und Eurodac-Regelung: Viele Asylbewerber in Deutschland nicht in EU-Datenbank registriert

Beamte nehmen die Daten eines Asylbewerbers auf
Beamte nehmen die Daten eines Asylbewerbers auf
Beamte nehmen die Daten eines Asylbewerbers auf Foto: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Patrick Pleul
Dublin- und Eurodac-Regelung
 

Viele Asylbewerber in Deutschland nicht in EU-Datenbank registriert

Weil Deutschland nicht an einer EU-Außengrenze liegt, wären für die meisten Asylbewerber andere EU-Länder zuständig. Doch neue Zahlen zeigen, daß ein großer Teil der in Deutschland ankommenden Migranten nicht in der zentralen EU-Datenbank registriert ist.
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BERLIN. Ein großer Teil der Asylbewerber in Deutschland ist nicht in der zentralen europäischen Datenbank registriert. In den ersten elf Monaten des vergangenen Jahres hatten „53 Prozent der Erstantragsteller ab 14 Jahren keinen Eurodac-Treffer verzeichnet“, berichtet die Welt am Sonntag unter Berufung auf eine Statistik des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge.

Bei Eurodac handelt es sich um eine Datenbank der Europäischen Union, mit der anhand von Fingerabdrücken Mehrfachanträge in den Mitgliedsstaaten verhindert werden soll. Dem Bundesamt zufolge wurden in den elf Monaten bei allen 74.837 Erstantragstellern ab 14 Jahren die Fingerabdrücke mit der Datenbank abgeglichen, einen Treffer gab es bei 35.245 Personen.

Gemäß den Dublin-Regeln der EU ist das erste Land, in dem ein Asylbewerber einreist, für dessen Antrag zuständig. Da Deutschland nicht an einer EU-Außengrenze liegt und viele Migranten über die illegalen Routen etwa über das zentrale Mittelmeer oder den Balkan einreisen, wäre für jeden Asylbewerber ein anderes EU-Land zuständig.

Deutschland kann Asylbewerber nicht in andere EU-Länder zurückführen

Diese Nicht-Registrierung führt auch dazu, daß Deutschland viele Asylbewerber nicht in andere EU-Länder zurückführen kann. Dies führe „die Dysfunktionalität des Dublin-Systems drastisch vor Augen“, kritisierte der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, Alexander Throm (CDU), gegenüber dem Blatt. Die Registrierung und die Rücküberstellung von solchen Asylsuchenden seien Grundbedingungen für ein EU-Asylsystem. Die Ampel-Koalition müsse mit aller Konsequenz auf die Einhaltung der Eurodac-Verordnung beharren.

Bereits im Herbst war bekannt geworden, daß sich deutsche Behörden um Tausende Asylbewerber kümmern müssen, obwohl diese bereits einen Schutzanspruch in Griechenland erhalten haben. Nach den Urteilen zweier Oberverwaltungsgerichte darf Deutschland derzeit keine Migranten nach Griechenland zurückschicken. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen begründete dies Anfang des Jahres damit, daß den Asylsuchenden in dem EU-Land „die ernsthafte Gefahr einer unmenschlichen und erniedrigenden Behandlung drohe“. Ähnlich urteilten die Richter in Niedersachsen, laut denen die elementarsten Bedürfnisse wie „Bett, Brot, Seife“ in Griechenland nicht befriedigt werden könnten.

Auch die Zahl der Ausländer in Deutschland, die eigentlich ausgewiesen werden sollen, ist in den vergangenen Jahren gestiegen. So waren zum Stichtag am 30. Juni 2021 insgesamt 317.636 Personen mit einer Ausweisungsverfügung  im Ausländerzentralregister erfaßt. Jedoch hielten sich mehr als 31.300 davon noch im Land auf. (ls)

Beamte nehmen die Daten eines Asylbewerbers auf Foto: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Patrick Pleul
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