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AfD Hessen: Wieder Klatsche für den Verfassungsschutz

AfD Hessen: Wieder Klatsche für den Verfassungsschutz

AfD Hessen: Wieder Klatsche für den Verfassungsschutz

Ein Schild am Amt für Verfassungsschutz des Landes Hessen, aufgenommen am Mittwoch (16.11.2011) in Wiesbaden.
Ein Schild am Amt für Verfassungsschutz des Landes Hessen, aufgenommen am Mittwoch (16.11.2011) in Wiesbaden.
Amt für Verfassungsschutz in Wiesbaden: Juristische Niederlage für die Behörde Foto: picture alliance / dpa | Fredrik Von Erichsen
AfD Hessen
 

Wieder Klatsche für den Verfassungsschutz

Nächste Schlappe für den Verfassungsschutz. In Hessen darf die AfD laut einem Gerichtsbeschluß vorerst nicht mehr als Verdachtsfall geführt werden. Auch eine Überwachung der Mitglieder verbot das Gericht. In einem Jahr wird dort ein neuer Landtag gewählt.
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Unwort, Umfrage, Alternativ

WIESBADEN. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat dem hessischen Landesverfassungsschutz vorläufig untersagt, den Landesverband der AfD weiter als „Verdachtsfall“ zu beobachten oder zu behandeln. Der Beschluß des Gerichtes gilt bis zum Abschluß des Hauptsacheverfahrens und liegt der JUNGEN FREIHEIT vor.

Der Verfassungsschutz hatte sich gegenüber der Partei zuvor bereits verpflichtet, die Partei öffentlich nicht mehr als „Verdachtsfall“ zu bezeichnen und zog mehrere Pressemitteilungen zur Beobachtung zurück. Zudem versicherte der Inlandsgeheimdienst, keine Mandatsträger der AfD zu überwachen.

Entscheidung ein Jahr vor der Landtagswahl

Das Gericht ging in seinem nun erlassenen Urteil über die abgegebene Selbstverpflichtung des Verfassungsschutzes hinaus und untersagte ihm die Beobachtung aller AfD-Mitglieder. Das Gericht begründete dies mit dem grundgesetzlich gewährten Schutz der Parteien im Grundgesetz. Eine inhaltliche Entscheidung sei damit aber noch nicht gefällt, betonte das Gericht.

AfD-Landeschef Robert Lambrou sagte, er sei „froh, daß das Gericht hier im Sinne der Chancengleichheit der Parteien entschieden hat“. Die Partei werde aus seiner Sicht „zu Unrecht als Verdachtsfall geführt“. Es entstehe ein „erheblicher Schaden, ein Jahr vor der Landtagswahl den Bürger bei seiner Wahlentscheidung zu verunsichern, indem die AfD mit unfairen Mitteln stigmatisiert wird“, warnte Lambrou. „Wir warten bis heute darauf, daß uns unsere politischen Mitbewerber in der Sache stellen, statt uns mit dem aus unserer Sicht mißbräuchlich eingesetzten Verfassungsschutz zu bekämpfen.“

Partei steigt in Umfragen

In Hessen wird voraussichtlich im Herbst 2023 ein neuer Landtag gewählt. Jüngste Umfragen sehen die AfD bei zwölf Prozent. Zu Beginn des Jahres lag die Partei noch bei sieben Prozent. Die CDU kann aktuell mit 27 Prozent rechnen, SPD und Grüne mit jeweils 22 Prozent. Die FDP muß mit sechs Prozent um den Wiedereinzug in den Landtag bangen. Die Linkspartei kommt auf drei Prozent.

(ho)

Amt für Verfassungsschutz in Wiesbaden: Juristische Niederlage für die Behörde Foto: picture alliance / dpa | Fredrik Von Erichsen
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