BERLIN. Corona ist endgültig in der endemischen Phase angekommen, meinen Virologen. Überall auf der Welt, bis auf China, werden die Einschränkungen aufgehoben. Nur in Deutschland hält Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) unbeeindruckt an ihnen fest. Er will partout nicht von ihn lassen und sie noch ewig aufrechterhalten. Das sei „verfassungswidrig“, meint ein Grundgesetz-Jurist.
Zuletzt sagte Lauterbach, die Corona-Pandemie sei „erst beendet, wenn sie auch für diejenigen beendet ist, die an Long-Covid erkrankt sind“. Das könnte sehr lange dauern. Ob das Virus noch eine Gefahr darstellt, spielt dabei für den Gesundheitsminister keine Rolle. Er redet sie – entgegen aller Experten weltweit – einfach herbei.
Deutschland ist zur Geisel eines besessenen Ministers geworden, der kein anderes Thema zu kennen scheint. Vor dem Bundestag sprach er gestern erneut von einer „Winter-Welle“ und warnte vor Bedrohungs-Szenarien. Doch die Infektionszahlen sinken, und die Corona-Varianten stellen sich für Erkrankte als harmlos heraus.
„Was Lauterbach macht, ist verfassungswidrig“
Verfassungsrechtler Volker Boehme-Neßler hat genug: Ob die Pandemie beendet sei oder nicht, „ist keine willkürliche, politische Entscheidung des Bundesgesundheitsministers“. Der Professor warnte Lauterbach in der Bild sogar vor dem Verfassungsbruch: „Es kommt auf die Realität an. Wenn der Gesundheitsminister die Augen vor der Realität verschließt, verlängert er die Pandemie künstlich. Das ist verfassungswidrig.“
Bei der aktuellen Corona-Lage sei nicht die Aufhebung der Isolations- und Maskenpflicht falsch, sondern ein Festhalten an den Maßnahmen. Lauterbach hatte zuletzt Ministerpräsidenten, die diese Einschränkungen beenden wollen, als „populistisch“ beschimpft.
Boehme-Neßler hält dagegen: „Sowohl die Isolationspflicht als auch die Maskenpflicht im ÖPNV sind Eingriffe in Freiheitsgrundrechte. Sie dürfen deshalb – das sagt die Verfassung – nur im Ausnahmefall und nur unter strengen Voraussetzungen angeordnet werden.“ Sei die Einschränkung einer Freiheit nicht mehr erforderlich, müsse sie „sofort beendet“ werden.“ (fh)