BERLIN. Das Schiedsgericht der SPD in Hannover hat einen Ausschluß von Gerhard Schröder aus der Partei abgelehnt. Mit seinem Engagement für russische Staatskonzerne habe der Altkanzler nicht gegen die Ordnung der Partei verstoßen, urteilte die Schiedskommission, laut der Nachrichtenagentur dpa.
Zuvor hatten 17 SPD-Gebietsverbände gefordert, Schröder wegen seinem engen Verhältnis zur russischen Staatsführung auszuschließen. Er selbst boykottierte das Verfahren und erschien weder selbst, noch schickte er einen Anwalt zur Verhandlung. Gegen die Entscheidung kann innerhalb der kommenden zwei Wochen Berufung eingelegt werden. Schröder hatte mit seinen Rußland-Äußerungen innerhalb und außerhalb seiner Partei in den vergangenen Wochen immer wieder für Kritik gesorgt.
Anfang August in Moskau
Bereits Ende Mai hatte der frühere Bundeskanzler nach Einleitung des Ausschlußverfahrens angekündigt, seinen Posten als Aufsichtsratschef beim russischen Ölkonzern Rosneft aufzugeben. Zuvor hatte der Haushaltausschuß des Bundestags Schröder die ihm bis dahin zustehende Amtsausstattung gestrichen.
Zuletzt war Schröder Anfang August zu Gesprächen in Moskau und sprach sich danach für Friedensverhandlungen zwischen der Ukraine und Rußland aus, bei denen auch die Ukraine Konzessionen machen müsse. Zudem forderte er die Inbetriebnahme der Gaspipeline Nord-Stream-2. Den Krieg bezeichnete Schröder erneut als „Fehler der russischen Regierung“. Gleichzeitig verteidigte er aber seine Kontakte nach Moskau: „Warum sollte ich mit Gesprächen, die rechtlich möglich sind und mich und meine Familie nicht in Schwierigkeiten bringen, aufhören?“ (ho)