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Grundsatzurteil: Datenschutz aufgehoben: Denunzianten dürfen Parksünder fotografieren

Grundsatzurteil: Datenschutz aufgehoben: Denunzianten dürfen Parksünder fotografieren

Grundsatzurteil: Datenschutz aufgehoben: Denunzianten dürfen Parksünder fotografieren

Parksünder zu fotografieren ist jetzt erlaubt.
Parksünder zu fotografieren ist jetzt erlaubt.
Parksünder zu fotografieren ist jetzt erlaubt. Foto: picture alliance/dpa | Oliver Berg
Grundsatzurteil
 

Datenschutz aufgehoben: Denunzianten dürfen Parksünder fotografieren

Datenschutz war gestern: Denunzianten, die Parksünder fotografieren und das Beweisbild der Polizei schicken, sind laut Grundsatzurteil jetzt im Recht. Experten erwarten eine Anzeigenflut.
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ANSBACH. Das Verwaltungsgericht Ansbach hat mit zwei Urteilen den Datenschutz für Menschen gekippt, die im Halteverbot stehen. Die Autos der Parksünder dürfen jetzt fotografiert werden. Bisher machte sich strafbar, wer so handelte. Denn er verstieß gegen den Datenschutz.

Die Richter entsprachen damit der Klage zweier Männer, die wegen solcher Anzeigen mit Beweisfotos vom Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht eine Verwarnung erhalten hatten und jeweils 100 Euro zahlen mußten.

Anzeigenflut gegen Parksünder erwartet

Menschen, die ihre Mitbürger anzeigen, weil sie die Zeit ihres Parktickets überschritten haben oder im Halteverbot parken, können nun Fotos machen. Die Polizei muß dann tätig werden. Bisher waren solche Anzeigen meist nicht weiter verfolgt worden, weil ein Beweis fehlte. Den kann die Polizei nun bekommen.

Verkehrsrechtsanwälte gehen davon aus, daß dieses Urteil eine „ganz enorme Breitenwirkung“ entfalten werde und zu einer Anzeigenflut gegen Parksünder bei den Polizeidienststellen führen werde. (fh)

Parksünder zu fotografieren ist jetzt erlaubt. Foto: picture alliance/dpa | Oliver Berg
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