LEIPZIG. Die Leipziger Staatsanwaltschaft hat gegen den Musiker Gil Ofarim Anklage wegen falscher Verdächtigung und Verleumdung erhoben. Der Künstler hatte im vergangenen Oktober behauptet, er sei wegen eines von ihm getragenen Davidstern in einem Hotel diskriminiert worden.
Die Schilderung Ofarims „konnte nach Auffassung der Staatsanwaltschaft im Ergebnis der Ermittlungen nicht bestätigt werden“, teilte die Behörde am Donnerstag mit. Obwohl „umfangreiche Ermittlungen“ veranlaßt worden seien, konnte die Staatsanwaltschaft im Ergebnis „keine Feststellungen treffen, welche die Schilderung des Gil Ofarim zum Geschehensablauf bestätigen.“ Die Ermittlungen gegen einen Hotelmitarbeiter, den Ofarim angezeigt hatte, seien eingestellt worden.
Ofarim verstrickt sich in Widersprüche
Die Staatsanwaltschaft wirft dem 39jährigen zudem vor, während einer Vernehmung durch die Polizei „wider besseres Wissens“ Anzeige wegen Verleumdung gegen den Angestellten gestellt zu haben, der seinerseits Ofarim bei der Polizei anzeigte. Aufgrund der überregionalen Berichterstattung wurde die Anklage nicht vor dem Amtsgericht, sondern dem Landgericht erhoben, das nun über die Zulassung entscheidet.
Der Fall hatte im Oktober ein deutschlandweites Medienecho hervorgerufen. Zahlreiche Prominente solidarisierten sich mit dem Musiker und riefen zum Boykott des Leipziger Hotels auf. Dieses wehrte sich gegen die Vorwürfe und beauftragte eine Anwaltskanzlei, den Vorwürfen nachzugehen.
Ofarim verwickelte sich im Laufe der Zeit in immer neue Widersprüche. Nachdem ein Überwachungsvideo aufgetaucht war, das ihn wild gestikulierend und ohne Davidstern zeigte, ruderte der Künstler zurück und behauptete, es sei in Wirklichkeit nie um diesen gegangen. Er sei angegriffen worden, weil bekannt sei, daß er jüdischen Glaubens sei und den Davidstern „immer“ trage. Bilder auf seinem eigenen Instagram-Profil bewiesen allerdings das Gegenteil. (ho)