LEIPZIG. Der ehemalige AfD-Bundestagsabgeordnete Jens Maier darf seinen Beruf als Richter nicht mehr ausüben. Einen entsprechenden Antrag der sächsischen Justizministerin Katja Meier (Grüne) hält das Leipziger Dienstgericht für Richter für zulässig. Der 60jährige soll in den vorzeitigen Ruhestand versetzt werden.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Maiers Anwalt Jochen Lober sagte der dpa: „Nach dem Urteil ist vor dem Urteil. Sie können davon ausgehen, daß wir dagegen vorgehen werden.“ Die Justizministerin hatte argumentiert, wer durch staatliche Behörden als Rechtsextremist angesehen werde, könne kein glaubwürdiger Repräsentant der Justiz mehr sein.
Maier gehörte vor der AfD der SPD an
Der sächsische Verfassungsschutz stuft Maier als Rechtsextremisten ein. Das frühere SPD-Mitglied war der AfD 2013 beigetreten. Vier Jahre später zog er in den Bundestag ein. Bei der Wahl 2021 hatte Maier sein Mandat verloren und wollte danach in den Richterdienst zurückkehren.
Einen ähnlichen Fall gibt es in Berlin. Dort hat der Senat die Ex-AfD-Abgeordnete Malsack-Winkemann nach deren Ausscheiden aus dem Bundestag ebenfalls in den Ruhestand geschickt. Auch sie wollte in ihr Amt als Richter wieder antreten. (fh)