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Niederlage für Verfassungsschutz: Gericht untersagt Ausspionierung der AfD Bayern

Niederlage für Verfassungsschutz: Gericht untersagt Ausspionierung der AfD Bayern

Niederlage für Verfassungsschutz: Gericht untersagt Ausspionierung der AfD Bayern

Ein Plakat mit dem Logo der Partei Alternative für Deutschland (AfD) ist beim Politischen Frühschoppen auf dem Volksfest Gillamoos im Schlossgarten angebracht. Der Gillamoos in Abensberg gehört zu den größten und ältesten Volksfesten in Niederbayern. Am Volksfestmontag treten regelmäßig hochrangige Politiker zeitgleich in mehreren Bierzelten auf.
Ein Plakat mit dem Logo der Partei Alternative für Deutschland (AfD) ist beim Politischen Frühschoppen auf dem Volksfest Gillamoos im Schlossgarten angebracht. Der Gillamoos in Abensberg gehört zu den größten und ältesten Volksfesten in Niederbayern. Am Volksfestmontag treten regelmäßig hochrangige Politiker zeitgleich in mehreren Bierzelten auf.
Logo der AfD in Bayern: Kein inhaltlicher Beschuß Foto: picture alliance/dpa | Nicolas Armer
Niederlage für Verfassungsschutz
 

Gericht untersagt Ausspionierung der AfD Bayern

Für die Verfassungsschutzämter in Deutschland läuft es derzeit nicht rund. Nach Hessen kassiert der Inlandsgeheimdienst auch in Bayern nun eine Niederlage gegen die AfD. In beiden Bundesländern wird 2023 gewählt.
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MÜNCHEN. Das Verwaltungsgericht München hat dem bayerischen Amt für Verfassungsschutz untersagt, den Landesverband der AfD mit nachrichtendienstlichen Mitteln zu überwachen. Die Richter stellten fest, daß so ein Einsatz „mit dem Risiko heimlicher Ausforschung schwer in die Tätigkeit der Partei eingreife“.

Zudem wurde dem Verfassungsschutz untersagt, sich öffentlich über mögliche verfassungsfeindliche Bestrebungen der Partei zu äußern. Es bestehe „die Gefahr einer Beeinträchtigung der Chancengleichheit der Partei insbesondere im Hinblick auf den künftigen Landtagswahlkampf“, heißt es vom Gericht. Hinnehmen muß die Partei allerdings, „zumindest aus öffentlich zugänglichen Quellen beobachtet zu werden“.

Keine Entscheidung in der Hauptsache

Es handelt sich bei dem Beschluß um eine Zwischenentscheidung im noch laufenden Eilverfahren. Eine inhaltliche Bewertung der Vorwürfe gegen die Partei sei damit nicht verbunden, betonten die Richter. Sie wollen nun eine „eigene Bewertung des vorgelegten, mehrere tausende Seiten umfassenden Materials vornehmen“. Das bayerische Innenministerium kann innerhalb von zwei Wochen Widerspruch gegen die Entscheidung einlegen.

Die AfD zeigte sich erfreut über den Beschluß: „Weder im vorgerichtlichen Verfahren, noch vor Gericht konnte der Verfassungsschutz bis jetzt seine Gründe für die Beobachtung substantiiert darlegen“, teilte der Landesverband mit. Der Landesvorsitzende Stephan Protschka warf dem Amt vor, „zu keiner geordneten Aktenführung in der Lage“ zu sein. „Vor Gericht wurden wild 4.000 chaotisch zusammengestückelte Dokumentenstücke, zum Teil nicht leserlich und unsortiert als Begründung abgeladen“, kritisierte der Bundestagsabgeordnete.

AfD hat gute Chancen bei der Landtagswahl

Die nächste Landtagswahl in Bayern findet voraussichtlich im Herbst 2023 statt. Jüngste Umfragen sehen die AfD mit zehn bis zwölf Prozent auch hier im Aufwind. Die CSU käme auf 37 bis 39 Prozent, die SPD auf zehn und die Grünen auf 18 bis 20 Prozent. Die Freien Wähler wären mit neun bis elf Prozent ebenfalls wieder sicher im Landtag. Um den Wiedereinzug bangen müßte dagegen die FDP, die auf drei bis sechs Prozent kommt.

Bereits in der vergangenen Woche hatte der Verfassungsschutz in Hessen eine ähnliche Niederlage kassiert. Auch dort wird im kommenden Jahr ein neuer Landtag gewählt. (ho)

Logo der AfD in Bayern: Kein inhaltlicher Beschuß Foto: picture alliance/dpa | Nicolas Armer
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