BERLIN. Die Einstufung der AfD zum „Verdachtsfall“ durch den Verfassungsschutz steht Berichten zufolge unmittelbar bevor. Demnach soll die entsprechende Entscheidung Anfang nächster Woche fallen, meldeten die Frankfurter Allgemeine Zeitung und das RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) am Dienstag übereinstimmend.
Dem Bundesinnenministerium liege ein rund eintausend Seiten starkes Gutachten vor. „Die Entscheidung fällt in der kommenden Woche“, sagte ein nicht genannter Landesinnenminister dem RND. Über deren Ausgang herrsche „große Einigkeit“. Auch Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) sei „mit im Boot“.
AfD kündigt juristischen Widerstand an
Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte die AfD Anfang 2018 zum „Prüffall“ erklärt. Den Regeln nach muß die Behörde binnen zwei Jahren entscheiden, was die Prüfung ergeben hat, heißt es in den Berichten. Allerdings müsse die Entscheidung gerichtsfest und begründet sein. Außerdem dürfe sie nicht im Umfeld von Wahlen verkündet werden. In diesem Jahr finden mehrere Landtagswahlen statt, die ersten am 14. März. Zudem wird ein neuer Bundestag gewählt.
AfD-Chef Jörg Meuthen teilte auf Nachfrage der JUNGEN FREIHEIT mit, daß seiner Partei keine Kenntnisse von einer solchen Entscheidung des Verfassungsschutzes vorlägen. „Auf Presseberichte reagieren wir nicht.“ Sollten sich diese bewahrheiten, werde sich die Partei gegen „eine solche absurde Entscheidung mit dem vollen zur Verfügung stehenden juristischen Instrumentarium wehren“.
Bislang werden die Landesverbände von Thüringen und Brandenburg als „Verdachtsfälle“ geführt. Grund für die Beobachtung der Gesamtpartei ist den Berichten zufolge die Annahme der Behörde, daß der formal aufgelöste „Flügel“ der AfD immer weiter an Einfluß gewinnen konnte.
AfD gibt „Erklärung zum deutschen Staatsvolk und zur deutschen Identität“ ab
Die AfD hatte in den vergangenen Monaten mehrere Kampagnen gestartet, mit denen sie Vorwürfe konterte, die Partei stünde nicht auf dem Boden des Grundgesetztes. Zuletzt veröffentlichten am Montag rund 30 Landes- und Bundesvorstände sowie andere Mitglieder relevanter Parteigremien die „Erklärung zum deutschen Staatsvolk und zur deutschen Identität“.
Darin heißt es unter anderem:
„Als Rechtsstaatspartei bekennt sich die AfD vorbehaltslos zum deutschen Staatsvolk als der Summe aller Personen, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Unabhängig davon, welchen ethnisch-kulturellen Hintergrund jemand hat, wie kurz oder lange seine Einbürgerung oder die seiner Vorfahren zurückliegt, er ist vor dem Gesetz genauso deutsch wie der Abkömmling einer seit Jahrhunderten in Deutschland lebenden Familie, genießt dieselben Rechte und hat dieselben Pflichten. Staatsbürger erster und zweiter Klasse gibt es für uns nicht.“
Es sei gleichzeitig aber ein „völlig legitimes Ziel“, das „deutsche Volk, seine Sprache und seine gewachsenen Traditionen langfristig erhalten zu wollen“. Die AfD halte es für „eminent wichtig, den Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft und damit die Aufnahme in das deutsche Staatsvolk, die definitiven Charakter hat, an strenge Bedingungen zu knüpfen“.
Zu den Unterzeichnern gehören neben den Parteichefs Meuthen und Tino Chrupalla unter anderem auch deren Stellvertreter Alice Weidel, Stephan Brandner und Beatrix von Storch. Auch der Thüringer Landesvorsitzende Björn Höcke, der als einer der Köpfe des „Flügel“ galt, zählt dazu.
Der Bundesverfassungsschutz hatte der AfD 2019 in einem Gutachten vorgehalten, Teile der Partei wie der „Flügel“ oder deren Jugendorganisation würden einen „ethnisch-homogenen Volksbegriff“ vertreten, der mit der durch das Grundgesetz garantierten Menschenwürde nicht vereinbar sei. (ls)