BERLIN. Die Zahl der Ausländer in Deutschland, die eigentlich ausgewiesen werden sollen, ist gestiegen. So waren zum Stichtag am 30. Juni 2021 insgesamt 317.636 Personen mit einer Ausweisungsverfügung im Ausländerzentralregister erfaßt. Jedoch hielten sich mehr als 31.300 davon noch im Land auf. Das sind rund 1.300 mehr als im Vorjahr, berichtete die Neue Osnabrücker Zeitung unter Berufung auf eine Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Anfrage der Linkspartei.
Die Reiseeinschränkungen wegen der Corona-Pandemie gelten demnach als Ursache für diese Entwicklung. Deswegen hatte es zuletzt auch weniger Abschiebungen gegeben. So waren in den ersten drei Monaten dieses Jahres 2.880 Personen in ihre Heimatländer abgeschoben worden. Im ersten Quartal 2020 hatte es noch 4.088 Abschiebungen gegeben und im ersten Quartal 2019 waren es 5.613.
Im Unterschied zur Abschiebung werden Ausländer ausgewiesen, wenn sie laut Behördeneinschätzung eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellen. Das ist beispielsweise bei Straftätern der Fall. Sie müssen dann die Bundesrepublik verlassen und dürfen nicht wieder einreisen. Weigern sie sich, können sie abgeschoben werden.
Über 1.100 Ukrainer sind von Ausweisungen betroffen
2019 erreichten die Ausweisungen einen Höchststand. Im vergangenen Jahr verfügten die Behörden 8.257 Ausweisungen. Das waren ein Viertel weniger als 2019, als 11.081 Personen ausgewiesen wurden.
Im vergangenen Jahr ergingen entsprechende Verfügungen zumeist gegen Ukrainer (1.133), Albaner (973) und Serben (571). In neun von zehn Fällen sind Männer davon betroffen.
Jelpke beklagt „Doppelbestrafung“ krimineller Ausländer
In den ersten sechs Monaten dieses Jahres wurden bislang 3.714 Ausländer des Landes verwiesen. Im gesamten Jahr 2010 hatte es 4.247 Ausweisungen gegeben.
Die Linken-Bundestagsabgeordnete Ulla Jelpke äußerte scharfe Kritik an der Ausweisung krimineller Ausländer. „Davon sind auch Personen betroffen, die seit Jahrzehnten ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland haben und durch die Ausweisung aus allen sozialen Bezügen gerissen werden. Diese Politik halte ich für grundfalsch.“ Sie nannte das Vorgehen eine ungerechte „Doppelbestrafung, die nur Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit betrifft und eines Rechtsstaats unwürdig“. (ag)