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Baden-Württemberg: Täterherkunft: Innenministerium erstellt Pressekodex für Polizei

Baden-Württemberg: Täterherkunft: Innenministerium erstellt Pressekodex für Polizei

Baden-Württemberg: Täterherkunft: Innenministerium erstellt Pressekodex für Polizei

Polizistin Führungs- und Lagezentrum des Polizeipräsidiums Mannheim
Polizistin Führungs- und Lagezentrum des Polizeipräsidiums Mannheim
Polizistin im Führungs- und Lagezentrum des Polizeipräsidiums in Mannheim Foto: picture alliance / Uwe Anspach/dpa | Uwe Anspach
Baden-Württemberg
 

Täterherkunft: Innenministerium erstellt Pressekodex für Polizei

Baden-Württembergs Innenministerium hat die Polizei dazu angehalten, die Nationalität von Tatverdächtigen nur in Ausnahmefällen zu nennen. Gleiches gelte für den Migrationshintergrund eines Straftäters. Bei Kindern solle über die Staatsangehörigkeit grundsätzlich nicht berichtet werden.
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STUTTGART. Baden-Württembergs Innenministerium hat die Polizei dazu angehalten, die Nationalität von Tatverdächtigen nur in Ausnahmefällen zu nennen. Bei tatverdächtigen Kindern solle über die Staatsangehörigkeit grundsätzlich nicht berichtet werden, teilte das Staatsministerium am Mittwoch mit.

Damit die Pressesprecher der Polizei künftig Meldungen gemäß den Vorgaben verfassen können, wurde für sie ein Pressekodex mit landesweiten Standards erarbeitet. Der vom Ministerium auch als Grundsatzpapier bezeichnete Pressekodex gelte „quasi als Selbstverpflichtung“. Bislang hatten sich die Sprecher der baden-württembergischen Polizei am Pressekodex des Deutschen Presserates orientiert.

Als Gründe für die neuen Vorgaben nannten die Verantwortlichen die Anforderungen an die polizeiliche Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, die in den vergangenen Jahren immer komplexer geworden sei. So müsse polizeiliche Pressearbeit beispielsweise den Schutz persönlicher Daten berücksichtigen.

Keine herabwürdigenden Meldungen

„Mit der Einführung eines Pressekodex für unsere Polizei sind wir abermals bundesweiter Vorreiter im Bestreben, staatliches Handeln so transparent wie möglich zu machen. Wir möchten damit ein noch verläßlicherer Partner für die Medien und weiterhin eine solide Informationsquelle für unsere Bürgerinnen und Bürger sein“, sagte Innenminister Thomas Strobl (CDU).

Laut Pressekodex soll die Polizei Baden-Württembergs darauf achten, daß bei ihrer Berichterstattung die Unantastbarkeit der Menschenwürde zu wahren und zu schützen. Sie solle neutral, unbefangen und sachlich sein. Bloßstellende oder herabwürdigende Meldungen seien ebenso verboten wie Verstöße gegen das Gleichheitsrecht des Grundgesetzes. Veröffentlichungen, die Vorurteile gegen einzelne Bevölkerungsgruppen oder ethnische Minderheiten schüre, seien zu unterlassen.

Zwar könne die Staatsangehörigkeit von Tatverdächtigen in Berichten genannt werden, aber nur, wenn im Einzelfall ein sachlich begründetes öffentliches Interesse bestehe, oder auf Nachfragen der Medien. Eine Nennung unterbleibe, wenn sie für das Verständnis des Sachverhalts nicht relevant sei, etwa bei einfacher Kriminalität oder Massen- und Verkehrsdelikten. Die Nennung des Migrationshintergrunds eines Tatverdächtigen soll für die polizeiliche Berichterstattung nur im begründeten Ausnahmefall möglich sein.

Nationalität wird nur selten genannt

Neu ist dieses Vorgehen von Pressesprechern der Polizei nicht. In den meisten Bundesländern wird die Nationalität in Polizeimeldungen nicht genannt. Nur in Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern wird die Staatszugehörigkeit von Tatverdächtigen generell angegeben.

Noch weiter ging 2019 die Polizei aus Boostedt in Schleswig-Holstein. Sie hatte die 117 Straftaten in der örtlichen Landesunterkunft für Flüchtlinge, die sich in einem Zeitraum von drei Monaten ereignet hatten, sogar verheimlicht. Das CDU-geführte Innenministerium hatte dieses Vorgehen damit begründet, daß eine „aktive Pressearbeit“ zu den Vorfällen in der Unterkunft „unverantwortlich“ wäre. Es sollten keine Vorurteile geschürt werden.

Demgegenüber wird im Kanton Zürich die Nationalität von Tatverdächtigen seit März in Polizeiberichten wieder angegeben. Dafür hatten sich die Bürger des Kantons in einer Volksabstimmung ausgesprochen. Sie hatten Klarheit, Transparenz und Information in der Berichterstattung gefordert und machten damit den Beschluß des Stadtrates der „Alternativen Liste“ von 2017 rückgängig, der dies der Stadtpolizei Zürich damals untersagt hatte. (hl)

Polizistin im Führungs- und Lagezentrum des Polizeipräsidiums in Mannheim Foto: picture alliance / Uwe Anspach/dpa | Uwe Anspach
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