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Berlin: Protest gegen Umbenennung der Mohrenstraße kann teuer werden

Berlin: Protest gegen Umbenennung der Mohrenstraße kann teuer werden

Berlin: Protest gegen Umbenennung der Mohrenstraße kann teuer werden

U-Bahnstation Mohrenstraße in Berlin: Widerspruch gegen die Umbenennung der Straße kann teuer werden Foto: picture alliance / Bildagentur-online/Joko | Bildagentur-online/Joko
U-Bahnstation Mohrenstraße in Berlin: Widerspruch gegen die Umbenennung der Straße kann teuer werden Foto: picture alliance / Bildagentur-online/Joko | Bildagentur-online/Joko
U-Bahnstation Mohrenstraße: Widerspruch gegen die Umbenennung der Straße kann teuer werden Foto: picture alliance / Bildagentur-online/Joko | Bildagentur-online/Joko
Berlin
 

Protest gegen Umbenennung der Mohrenstraße kann teuer werden

Wer Widerspruch gegen eine Straßenumbenennung einlegt, braucht Geld. Berliner, die gegen die Umbenennung der Mohrenstraße protestieren, müssen sich nach einem Schreiben vom Bezirksamt überlegen, ob sie einen Namenswechsel weiter ablehnen und zahlen, oder durch Schweigen den Gebühren entgehen.
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Die zum 1. Oktober geplante Umbenennung der Berliner Mohrenstraße erhitzt weiter die Gemüter in der Hauptstadt. Der Protest gegen den politisch korrekten Namenswechsel kann teuer werden. Berliner, die per Brief Widerspruch beim Bezirksamt Mitte einlegten und sich für den Erhalt des Namens aussprachen, erhielten eine Antwort der Behörde, die es in sich hatte, berichtet die Berliner Zeitung.

Im Schreiben der Verwaltung wurden sie darauf hingewiesen, daß für die Bearbeitung des Widerspruchsverfahrens Gebühren anfallen. Diese lägen demnach zwischen 36,79 Euro und 741,37 Euro. Wie teuer es für den Bürger am Ende werde, hänge vom entstandenen Verwaltungsaufwand ab.

Doch das Bezirksamt baute den Gegnern der Umbenennung eine goldene Brücke, um das Geld zu sparen. „Wenn Sie den Widerspruch zurücknehmen, würde keine Gebühr anfallen“, zitiert das Blatt den letzten Satz des Behördenbriefes. Die Reaktion rief Empörung bei den Betroffenen hervor, die von einer „Unverschämtheit“ und „Erpressung“ sprechen.

Gebühren können reduziert werden

In der Verwaltungsgebührenordnung Berlin sei vorgesehen, daß für Widersprüche mindestens ein Betrag von 36,79 Euro anfalle. Wenn Sachbearbeiter und weitere Stellen in das Widerspruchsverfahren einbezogen werden, könne das auch zum Höchstbetrag führen, teilte das Bezirksamt Mitte der Zeitung mit.

Wie ältere Verfahren im Zusammenhang mit Umbenennungen im Afrikanischen Viertel von Berlin gezeigt haben, können bei gleichlautenden Widersprüchen die Gebühren auch auf 20 Prozent des Höchstbetrages festgesetzt werden. Vor Gericht ziehen können nur Anwohner und Gewerbetreibende.

Wer protestiert, soll zahlen

Die Bezirksverordnetenversammlung, die die Umbenennung im vergangenen August nicht zuletzt unter dem Eindruck der „Black Lives Matter“-Proteste beschloß, hätte sich den neuen Ärger leicht ersparen können. Sie „hätte ja auch einen Bürgerentscheid machen können“, kommentierte der Berliner FDP-Abgeordnete Stefan Förster den Vorgang. Gegen Löschung des Namens Mohrenstraße hatten sich damals neben seiner Partei auch CDU und die AfD ausgesprochen.

Auch wenn der Hinweis auf die drohenden Gebühren und deren Erhebung korrekt ist, bleibt ein fataler Eindruck. Die Politik beugt sich in diesem Fall der linken Identitätspolitik. Begehren davon betroffenen Bürger auf, werden sie zur Kasse gebeten. Wohl dem, der in einer Straße mit (noch) politisch unbedenklichem Namen wohnt.

U-Bahnstation Mohrenstraße: Widerspruch gegen die Umbenennung der Straße kann teuer werden Foto: picture alliance / Bildagentur-online/Joko | Bildagentur-online/Joko
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