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Initiative im Bundesrat: Angebliche Lesben-Diskriminierung: Berlin will Abstammungsrecht reformieren

Initiative im Bundesrat: Angebliche Lesben-Diskriminierung: Berlin will Abstammungsrecht reformieren

Initiative im Bundesrat: Angebliche Lesben-Diskriminierung: Berlin will Abstammungsrecht reformieren

Berlins Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne): „Lesbische Paare rechtlich weiterhin schlechter gestellt als verschiedengeschlechtliche Paare“
Berlins Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne): „Lesbische Paare rechtlich weiterhin schlechter gestellt als verschiedengeschlechtliche Paare“
Berlins Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne): „Lesbische Paare rechtlich weiterhin schlechter gestellt als verschiedengeschlechtliche Paare“ Foto: picture alliance/dpa | Jörg Carstensen
Initiative im Bundesrat
 

Angebliche Lesben-Diskriminierung: Berlin will Abstammungsrecht reformieren

Berlins Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) hat angekündigt, die Rechte verheirateter lesbischer Paare mit Kindern zu stärken. „Wird ein Kind in einer Ehe geboren, hat es zwei Elternteile. Dieses selbstverständliche Recht wird verheirateten lesbischen Paaren verwehrt.“
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Werteorientierter Arbeitgeber sucht Verstärkung

BERLIN. Berlins Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) hat angekündigt, die Rechte verheirateter lesbischer Paare mit Kindern zu stärken. „Auch nach der Öffnung der Ehe werden lesbische Paare rechtlich weiterhin schlechter gestellt als verschiedengeschlechtliche Paare, auch wenn sie verheiratet sind“, erläuterte der Grünen-Politiker laut der Deutschen Presse-Agentur sein Vorhaben.

Er habe einen entsprechenden Entschließungsantrag zur Reform des Abstammungsrechts vorbereitet, der am heutigen Dienstag im Senat und später in den Bundesrat eingebracht werden soll. „Wird ein Kind in einer Ehe geboren, hat es zwei Elternteile. Dieses selbstverständliche Recht wird verheirateten lesbischen Paaren verwehrt.“

Das Abstammungsrecht regelt die rechtliche Elternschaft sowohl von ehelichen, als auch nichtehelichen Kindern, die seit 1998 gleichgestellt sind. Die rechtliche Mutter ist immer die Frau, die das Kind zur Welt bringt. Der rechtliche Vater ist hingegen nicht immer der biologische Erzeuger.

Lesben- und Schwulenverband mahnt seit Jahren Änderungen an

Der Lesben- und Schwulenverband hatte in der Vergangenheit wiederholt eine Reform des Abstammungsrechts angemahnt, weil es „zu Lasten der Versorgung und Absicherung der Kinder“ gehe, die in sogenannten Regenbogenfamilien aufwüchsen. Bei vielen solchen Partnerschaften sei mit der „Ehe für alle“ 2017 die Erwartung verbunden gewesen, „daß nun auch eine vollständige Gleichstellung im Familienrecht gegeben wäre“.

Im vergangenen Jahr waren erstmals zwei verheiratete Frauen, die ein Kind erwarten, vor Gericht gezogen, weil sie nach deutschem Recht nicht beide als Mütter eingetragen werden dürfen. Mehr als 90 Prozent aller Kinder in Regenbogenfamilien leben bei zwei Frauen. (ls)

Berlins Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne): „Lesbische Paare rechtlich weiterhin schlechter gestellt als verschiedengeschlechtliche Paare“ Foto: picture alliance/dpa | Jörg Carstensen
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