BERLIN. Das Berliner Neutralitätsgesetz hat erneut Streit im rot-rot-grünen Senat ausgelöst. Grund dafür ist die Ankündigung von Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD), wegen der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts gegen das Kopftuchverbot das Bundesverfassungsgericht anzurufen.
Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) kritisierte diesen Schritt nun gegenüber der Nachrichtenagentur dpa als „sinnfreie Prozeßhanselei“. Man sei verwundert, „daß neuerdings Verfassungsbeschwerden ohne Senatsbeschluß eingereicht werden“. Die Bildungsverwaltung sei durch alle Instanzen unterlegen. „Es drängt sich der Eindruck auf, daß die Novellierung des Neutralitätsgesetzes unnötig verschleppt werden soll.“
Grüne und Linkspartei für Abschaffung
Die Regelung untersagt Pädagogen an allgemeinbildenden Berliner Schulen sowie Richtern, Staatsanwälten, Polizisten und Justizmitarbeitern das Tragen religiöser Symbole. Dazu gehört neben dem Kopftuch auch das Kreuz oder die Kippa. Im August 2020 hatte das Bundesarbeitsgericht in Erfurt jedoch entschieden, daß das Berliner Neutralitätsgesetz gegen die Verfassung verstoße. Ein generelles, präventives Verbot zur Wahrung des Schulfriedens ist laut den Erfurter Richtern nicht rechtens, da es die Religionsfreiheit verletze.
Grüne und Linkspartei forderten anschließend die Abschaffung oder eine Novellierung des Neutralitätsgesetzes. Die SPD-Politikerin Scheeres informierte den Senat jedoch am gestrigen Dienstag, sie wolle in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde einlegen. Mehrere Kopftuchträgerinnen hatten sich in der Vergangenheit auch in Berlin vor Gericht gegen ihre Arbeitgeber durchgesetzt, die das Tragen eines Kopftuchs untersagt hatten. (ls)