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Union und SPD einigen sich: Familienschützer kritisieren Aufnahme von „Kinderrechten“ im Grundgesetz

Union und SPD einigen sich: Familienschützer kritisieren Aufnahme von „Kinderrechten“ im Grundgesetz

Union und SPD einigen sich: Familienschützer kritisieren Aufnahme von „Kinderrechten“ im Grundgesetz

Hedwig von Beverfoerde: Spricht sich gegen Aufnahme von „Kinderrechten“ in die Verfassung aus
Hedwig von Beverfoerde: Spricht sich gegen Aufnahme von „Kinderrechten“ in die Verfassung aus
Hedwig von Beverfoerde: Spricht sich gegen Aufnahme von „Kinderrechten“ in die Verfassung aus Fotos: picture alliance / ZB | Z6944 Sascha Steinach / Karlheinz Schindler / JF-Montage
Union und SPD einigen sich
 

Familienschützer kritisieren Aufnahme von „Kinderrechten“ im Grundgesetz

Familienschützer haben die nun beschlossene Verfassungsänderung zugunsten von „Kinderrechten“ scharf kritisiert. Union und SPD hatten sich zuvor nach jahrelangen Verhandlungen darauf geeinigt, den zweiten Absatz von Artikel 6 des Grundgesetzes entsprechend zu ergänzen.
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BERLIN. Familienschützer haben die nun beschlossene Verfassungsänderung zugunsten von „Kinderrechten“ scharf kritisiert. Union und SPD hatten sich zuvor nach jahrelangen Verhandlungen darauf geeinigt, den zweiten Absatz von Artikel 6 des Grundgesetzes entsprechend zu ergänzen, berichtete das ARD-Hauptstadtstudio.

Das Elternrecht solle dadurch nicht gemindert werden. „Aber genau das ist eine Lüge. Jeder, der sich ein bißchen mit Verfassungsarithmetik auskennt, weiß das“, sagte die Sprecherin „Aktionsbündnis für Ehe & Familie – DemoFürAlle“, Hedwig von Beverfoerde, am Dienstag der JUNGEN FREIHEIT. Allein durch die Änderung des Artikel 6, werde „durch neue Rechtsprechung automatisch eine veränderte Gewichtung hervorgerufen, ganz egal, wie harmlos die eingefügte ‘Kinderrechte’-Formulierung daherkommt – und zwar zu Lasten der Eltern und der Kinder“.

SPD kurz vor Erreichen ihres Ziels, „die Eltern zu entrechten“

Die Bundesregierung plant, den Artikel 6 um folgende Passage zu ergänzen:

„Die verfassungsmäßigen Rechte der Kinder einschließlich ihres Rechts auf Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten sind zu achten und zu schützen. Das Wohl des Kindes ist angemessen zu berücksichtigen. Der verfassungsrechtliche Anspruch von Kindern auf rechtliches Gehör ist zu wahren. Die Erstverantwortung der Eltern bleibt unberührt.“

Unter anderem hatten die Koalitionspartner darüber gestritten, ob das „Wohl des Kindes“ künftig „angemessen“ oder „vorrangig“ berücksichtigt werden solle. Hier konnte sich laut ARD die Union durchsetzen. „DemoFürAlle“-Sprecherin von Beverfoerde betonte gegenüber der JF hingegen, daß die SPD nach „diesem faulen Kompromiß“ kurz vor Erreichen ihres Ziels sei, „die Eltern zu entrechten“.

„Kinderrechte“ im Grundgesetz bringen ihr zufolge „kein einziges neues Recht, dafür aber den staatlichen Behörden – im angeblichen Interesse der Kinder – neue Zugriffs- und Bevormundungsmöglichkeiten gegen die Familien“. Von Beverfoerde befürchtet, daß die neue Regelung eher nicht bei der Planung von Spielplätzen greife, sondern bei der Einführung einer Kita-Pflicht oder Zwangsimpfungen.

Gutachten erachtet Verfassungsänderung als überflüssig

In einem Gutachten zu der Verfassungsänderung hatte der Bundesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen diese unter anderem als überflüssig kritisiert. Kinder seien bereits „kraft ihres Menschseins unter der Geltung des Grundgesetzes bereits heute selbstverständliche Träger der Grundrechte“. Kinder verfügten schon jetzt über eine sogenannte Subjektstellung, das Grundgesetz behandle sie nicht als Objekt. Überdies seien Kinder bereits heute vor elterlichem Versagen und familiärer Gewalt geschützt.

Die UN, der Deutsche Kinderschutzbund und die Deutsche Liga für das Kind hatten sich in der Vergangenheit für die Aufnahme von gesonderten Rechten für Kinder im Grundgesetz ausgesprochen. Der Bundesverband Lebensrecht hatte gefordert, daß die Gesetzgeber auch berücksichtigen, daß die Rechte bereits vor der Geburt greifen. „Wenn die Menschenwürde von Anfang an respektiert wird, schärft dies auch das Bewußtsein für die Menschenwürde der Kinder nach der Geburt.“ (ls)

Hedwig von Beverfoerde: Spricht sich gegen Aufnahme von „Kinderrechten“ in die Verfassung aus Fotos: picture alliance / ZB | Z6944 Sascha Steinach / Karlheinz Schindler / JF-Montage
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