BERLIN. Datenschützer haben die ab Montag geltende Fingerabdruck-Pflicht auf Personalausweisen kritisiert. Wer ein entsprechendes Ausweisdokument beantragt, muß künftig Abdrücke seines linken und rechten Zeigefingers einscannen lassen. Die Bundesbürger würden damit unter „Generalverdacht“ gestellt, ein solcher sei aber verfassungswidrig, sagte der Vorsitzende des Vereins Digitalcourage, Konstantin Macher, dem RadioEins des RBB.
Es gehe um die grundsätzliche Frage, ob der Staat seine Bürger als freie Menschen betrachte, deren Unschuld er annehme, oder als potentielle Verbrecher. Die Regelung unterstelle den Deutschen, massenhaft gefälschte Dokumente zu nutzen, das sei aber nicht der Fall, verdeutlichte Macher. In die Grundrechte dürfe nur mit einer guten Begründung eingegriffen werden, die es in diesem Fall nicht gebe.
Anders als bei einem Passwort, das sich ändern lasse, wenn es gestohlen werde, sei ein Fingerabdruck ein unveränderliches biometrisches Merkmal. Sobald der Staat seine Sorgfaltspflicht gegenüber den Bürgern vernachlässige, könnten diese ihre Daten nicht mehr schützen. Deshalb werde der Verein Digitalcourage notfalls bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen, um sich gegen die Regelung zu wehren.
Kriminelle könnten mit gestohlenen Daten falsche Spuren legen
Weitere Kritiker des Beschlusses monieren, daß dieser Raum für Mißbrauch biete. So könnten sich Kriminelle künftig Zugang zu den Fingerabdrücken unschuldiger Personen verschaffen und beispielsweise falsche Spuren bei Straftaten legen.
Laut dem Bundesinnenministerium werden die Abdrücke nur auf dem Personalausweis selbst gespeichert, nicht aber in zentralen Datenbanken. Ein Abgleich der in dem Identitätsnachweis gespeicherten Fingerabdrücke mit zentralen Polizeidatensätzen sei nicht vorgesehen.
Wer Fingerabdruck verweigert, bekommt keinen Personalausweis
Berechtigt, die Fingerabdrücke auszulesen, sind Polizei- und Meldebehörden, Dienststellen, die mit der Verarbeitung von Personalausweisen beauftragt sind, Zoll und Steuerfahndung sowie einige ausländische Sicherheitsbehörden. Das Auslesen der Fingerabdrücke sei jedoch nur Sicherheitsbehörden der EU-Mitgliedsstaaten gestattet. Diese Maßnahme dürfe zudem nur dann erfolgen, wenn Zweifel an der Identität der Person nach dem Lichtbildvergleich blieben, führte das Bundesinnenministerium aus.
Das von der Bundesregierung im November beschlossene Gesetz folgt einer EU-Verordnung, die eine Stärkung der öffentlichen Sicherheit zum Ziel hat. Wer die Abgabe seiner biometrischen Daten verweigert, erhält künftig keinen Personalausweis mehr. Sich bei einer Kontrolle nicht ausweisen zu können, beispielsweise mit einem Personalausweis oder einem Reisepaß kann mit Bußgeldern in Höhe von bis zu 5.000 Euro bestraft werden. (zit)