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Nach EU-Verordnung: Bundestag beschließt Fingerabdruck-Pflicht für Personalausweise

Nach EU-Verordnung: Bundestag beschließt Fingerabdruck-Pflicht für Personalausweise

Nach EU-Verordnung: Bundestag beschließt Fingerabdruck-Pflicht für Personalausweise

Personalausweis: Künftig soll der Identitätsnachweis zwei Fingerabdrücke enthalten Foto: picture alliance/Christian Ohde/chromorange
Nach EU-Verordnung
 

Bundestag beschließt Fingerabdruck-Pflicht für Personalausweise

Der Bundestag hat mehrere Änderungen für Personalausweise und Pässe beschlossen, darunter eine Fingerabdruckpflicht. Zudem soll es darin künftig die Geschlechtsoption „X“ für Personen geben, die sich keinem der beiden Geschlechter zugehörig fühlen.
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BERLIN. Der Bundestag hat entschieden, daß Personalausweise und Pässe ab kommenden August zwei Fingerabdrücke enthalten müssen. Diese und weitere Änderungen beschloß das Parlament am Donnerstag. Der Bundestag folgt damit einer EU-Verordnung, die eine Stärkung der öffentlichen Sicherheit zum Ziel hat, heißt es in dem Gesetzesentwurf.

Zudem soll es in Ausweisen und Pässen künftig die Geschlechtsoption „X“ für Personen geben, die sich keinem der beiden Geschlechter zugehörig fühlen. Bislang mußte ein „M“ für männlich oder ein „F“ für weiblich eingetragen werden.

Paßbild muß künftig digital erstellt werden

Auch beim Paßbild soll es Änderungen geben. Dieses muß fortan „ausschließlich digital erstellt und durch eine sichere Übermittlung an die Paßbehörde gesendet werden“. Dabei soll geprüft werden, ob die Bilder den biometrischen Vorgaben entsprechen. Eine Aufnahme vor Ort sei aufgrund möglicher „wirtschaftlicher Folgen für den Fotofachhandel“ abgelehnt worden.

Die Union sowie die SPD hatten für den Gesetzesentwurf gestimmt. FDP, Linkspartei und Grüne sprachen sich dagegen aus. Die AfD enthielt sich. (zit)

Personalausweis: Künftig soll der Identitätsnachweis zwei Fingerabdrücke enthalten Foto: picture alliance/Christian Ohde/chromorange
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