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Demonstrationen in Berlin: Verfassungsrechtler: Enteignungen in Berlin verfassungswidrig

Demonstrationen in Berlin: Verfassungsrechtler: Enteignungen in Berlin verfassungswidrig

Demonstrationen in Berlin: Verfassungsrechtler: Enteignungen in Berlin verfassungswidrig

Anhänger der Initiative "Deutsche Wohnen enteignen" feiern ihren Erfolg beim Volksentscheid Foto: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Monika Skolimowska
Anhänger der Initiative "Deutsche Wohnen enteignen" feiern ihren Erfolg beim Volksentscheid Foto: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Monika Skolimowska
Anhänger der Initiative „Deutsche Wohnen enteignen“ feiern ihren Erfolg beim Volksentscheid Foto: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Monika Skolimowska
Demonstrationen in Berlin
 

Verfassungsrechtler: Enteignungen in Berlin verfassungswidrig

Nachdem sich eine Mehrheit der Berliner für die Enteignung großer Wohnungsunternehmen ausgesprochen hat, erhöht die Vergesellschaftungsinitiative den Druck auf den Berliner Senat. Verfassungsrechtler Hans-Jürgen Papier widerspricht den Forderungen der Bewegung.
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BERLIN. Der Verfassungsrechtler Hans-Jürgen Papier hat Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit von Forderung der Initiative „Deutsche Wohnen und Co. enteignen“ geäußert. Wenn man in Berlin, wie von der Initiative angekündigt, tatsächlich damit anfangen würde, große Wohnungsunternehmen zu enteignen, müsse es zu einer höchstrichterlichen Klärung kommen. Zwar sehe der Artikel 15 im Grundgesetz ausdrücklich vor, daß Grund und Boden gegen Entschädigung in Gemeineigentum überführt werden könne. Trotzdem hätten viele Staatsrechtler ganz erhebliche Bedenken, ob ein solches Vorhaben rechtlich wirklich zulässig sei, sagte der Jurist am Dienstag im Gespräch mit der Welt.

Abgesehen davon, daß Eigentum in der Berliner Landesverfassung noch umfaßender geschützt werde als im Grundgesetz, stelle sich die Frage, ob die ausschließliche Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen nicht eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes darstelle. „Und es stellt sich des Weiteren die Frage, ob Sie damit nicht letztlich Unternehmen sozialisieren, deren Vergemeinschaftung nach Artikel 15 des Grundgesetzes gar nicht möglich ist. Kurz: Das Vorhaben kann meines Erachtens verfassungsrechtlich keinen Bestand haben“, erklärte Papier weiter.

Unterdessen hat die Initiative „Deutsche Wohnen und Co. enteignen“ vom Berliner Senat gefordert, den Volksentscheid über die Enteignung großer Wohnungsunternehmen umzusetzen. Am Montag demonstrierten laut Deutschen Presse-Agentur mehrere dutzend Unterstützer des Volksentscheides vor dem Kurt-Schumacher-Haus in Berlin, wo sich SPD und CDU nach der Abgeordnetenhauswahl zu Sondierungsgesprächen eingefunden hatten.

Auch Genossenschaften wären von Enteignung betroffen

Unsicherheit hat sich mittlerweile aber auch darüber eingestellt, ob Wohnungsbaugenossenschaften von der Vergesellschaftung ausgenommen werden könnten. Wie ein Gutachten der Kanzlei Greenberg-Traurig im Auftrag des Verbands Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU) vom September ergeben hatte, wären auch 29 Berliner Genossenschaften von der Vergemeinschaftung betroffen. Eine Ausnahme für diese Form des Wohneigentums sei nicht rechtskonform.

Maren Kern vom Vorstand der BBU sagte dazu: „Damit würde eine Zahl von Berlinern um ihre Genossenschaftsanteile gebracht, die der Bevölkerung von Großstädten wie Magdeburg oder Freiburg entspricht.“ Sogar kirchliche Wohnunternehmen, wie etwa das evangelische Hilfswerk Siedlung, wären laut Tagesspiegel von der Vergesellschaftung betroffen.

Am 26. September hatten die Berliner nicht nur über die Zusammensetzung des Bundestags und des Abgeordnetenhauses, sondern auch über den Volksentscheid der Initiative „Deutsche Wohnen und Co. enteignen“ abgestimmt. Dabei hatten sich 56,4 Prozent für die Enteignung großer Wohnungsunternehmen ausgesprochen. Die Volksabstimmung ist nicht bindend. (fw)

Anhänger der Initiative „Deutsche Wohnen enteignen“ feiern ihren Erfolg beim Volksentscheid Foto: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Monika Skolimowska
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