KÖLN. Die AfD hat beim Verwaltungsgericht Köln zwei Klagen gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz eingereicht. Ein Sprecher bestätigte gegenüber dem ZDF den Eingang der Klagen, von denen sich eine gegen die Hochstufung der Partei zum „Verdachtsfall“ und die anderen gegen Angaben über Mitgliederzahlen des formal aufgelösten „Flügel“.
Anhängig an den Klagen seien zwei Eilanträge auf einstweilige Unterlassung, da eine Gerichtsentscheidung mehrere Monate dauern könnte. Laut ZDF will das Verwaltungsgericht am Montag eine Zwischenentscheidung bekannt geben. Darin werde verkündet, was bis zur Entscheidung mit den Anträgen geschehe.
In dem Eilantrag gegen die Hochstufung zum „Verdachtsfall“, der der JUNGEN FREIHEIT vorliegt, beantragt die AfD unter anderem, der Verfassungsschutz müsse es unterlassen, „die Klägerin als ‘Verdachtsfall’ einzuordnen, zu beobachten, zu behandeln, zu prüfen und/oder zu führen“. Außerdem soll dem Bundesamt untersagt werden, die AfD als „‘gesicherte extremistische Bestrebung’ einzuordnen, zu beobachten, zu behandeln, zu prüfen und/oder zu führen“.
Entscheidung des Verfassungsschutzes soll unmittelbar bevorstehen
Hintergrund sind Medienberichte über eine zu erwartenden Hochstufung der AfD als „Verdachtsfall“ durch den Verfassungsschutz. Demnach soll die entsprechende Entscheidung Anfang nächster Woche fallen.
AfD-Chef Jörg Meuthen hatte bereits am Dienstag auf Nachfrage der JUNGEN FREIHEIT mitgeteilt, daß seiner Partei keine Kenntnisse von einer solchen bevorstehenden Entscheidung des Verfassungsschutzes vorlägen. „Auf Presseberichte reagieren wir nicht.“ Sollten sich diese bewahrheiten, werde sich die Partei gegen „eine solche absurde Entscheidung mit dem vollen zur Verfügung stehenden juristischen Instrumentarium wehren“.
Der Verfassungsschutz hatte die gesamte Partei Anfang 2018 zum „Prüffall“ erklärt. Bislang werden die Landesverbände von Thüringen und Brandenburg als „Verdachtsfälle“ geführt. Grund für die Beobachtung der Gesamtpartei ist den Berichten zufolge die Annahme der Behörde, daß der formal aufgelöste „Flügel“ der AfD immer weiter an Einfluß gewinnen konnte. Sollte die gesamte AfD zum „Verdachtsfall“ erklärt werden, dürfen zu ihrer Überwachung auch nachrichtendienstliche Mittel eingesetzt werden. Dazu gehören unter anderem Observation, die Überwachung der Kommunikation und die Anwerbung von V-Leuten. (ag/ls)