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Berlin: Abschiebung scheitert wegen verweigertem Corona-Test

Berlin: Abschiebung scheitert wegen verweigertem Corona-Test

Berlin: Abschiebung scheitert wegen verweigertem Corona-Test

Ohne Corona-Test konnte keine Abschiebung erfolgen (Symbolbild) Foto: picture alliance / Laci Perenyi | Laci Perenyi
Ohne Corona-Test konnte keine Abschiebung erfolgen (Symbolbild) Foto: picture alliance / Laci Perenyi | Laci Perenyi
Ohne Corona-Test konnte keine Abschiebung erfolgen (Symbolbild) Foto: picture alliance / Laci Perenyi | Laci Perenyi
Berlin
 

Abschiebung scheitert wegen verweigertem Corona-Test

Ein verweigerter Corona-Test hat in Berlin zur Haftentlassung eines ausreisepflichtigen Ausländers geführt. Der Balte saß zuvor im Abschiebegefängnis. Der neue Aufenthaltsort des Drogenabhängigen ist den Behörden nicht bekannt.
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Unwort, Umfrage, Alternativ

BERLIN. Ein verweigerter Corona-Test hat in Berlin zur Haftentlassung eines ausreisepflichtigen Ausländers geführt. Nachdem der an Aids erkrankte Drogenabhängige sich gegen die Untersuchung sträubte und daraufhin seinen Rückflug ins Baltikum verpaßte, verfiel der richterliche Beschluß und er konnte das Abschiebegefängnis im Stadtteil Lichtenrade verlassen, berichtete die Bild-Zeitung. Eine Haftverlängerung habe es nicht gegeben.

Durch den Test auf das Coronavirus soll demnach die Reisefähigkeit der betreffenden Person vor der Ausweisung festgestellt werden. Ohne Ergebnis ist eine Abschiebung derzeit aber nicht möglich, wie sich nun zeigte.

Balte gilt nicht als Gefährder

Ein Sprecher des Berliner Senats betonte gegenüber der Zeitung zwar, daß „ausreisepflichtige Personen grundsätzlich vor der Abschiebung auf eine Infektion mit Covid-19 getestet“ würden, gegebenenfalls „auch unter Zwang“. Warum das in diesem Fall nicht passiert sei, darüber schweige die Behörde „aufgrund des Persönlichkeitsschutzes sowie aus Sicherheitsgründen“ aber.

Der Mann aus dem Baltikum, der im Gefährder-Abschiebegefängnis saß, sei vor seiner Entlassung mit Aids-Medikamenten ausgestattet und gebeten worden, eine andere Unterkunft aufzusuchen. Der neue Aufenthaltsort sei den Behörden unbekannt. Allerdings habe es sich bei ihm nicht um einen Gefährder gehandelt. (ag)

Ohne Corona-Test konnte keine Abschiebung erfolgen (Symbolbild) Foto: picture alliance / Laci Perenyi | Laci Perenyi
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