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Streit mit Lamya Kaddor: Vorwurf der Beleidigung: Verfahren gegen Broder endet mit Freispruch

Streit mit Lamya Kaddor: Vorwurf der Beleidigung: Verfahren gegen Broder endet mit Freispruch

Streit mit Lamya Kaddor: Vorwurf der Beleidigung: Verfahren gegen Broder endet mit Freispruch

Lamya Kaddor und Henryk M. Broder Fotos: picture alliance/Geisler-Fotopress / dpa / JF-Montage
Lamya Kaddor und Henryk M. Broder Fotos: picture alliance/Geisler-Fotopress / dpa / JF-Montage
Lamya Kaddor und Henryk M. Broder Fotos: picture alliance/Geisler-Fotopress / dpa / JF-Montage
Streit mit Lamya Kaddor
 

Vorwurf der Beleidigung: Verfahren gegen Broder endet mit Freispruch

Das Amtsgericht Duisburg hat den Publizisten Henryk M. Broder vom Vorwurf der Beleidigung freigesprochen. Mit dem Urteil endete am Montag ein mehrjähriges Verfahren. Angestrebt hatte dies die Religionspädagogin Lamya Kaddor.
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DUISBURG. Das Amtsgericht Duisburg hat den Publizisten Henryk M. Broder vom Vorwurf der Beleidigung freigesprochen. Mit dem Urteil endete am Montag ein mehrjähriges Verfahren. Angestrebt hatte dies die Religionspädagogin Lamya Kaddor.

Anlaß war ein Interview Kaddors 2016, in dem sie Broder vorwarf, verantwortlich dafür zu sein, daß sie Haßmails und Drohungen erhalte. Broder wies die Anschuldigungen gegenüber der JUNGEN FREIHEIT seinerzeit zurück, woraufhin ihn Kaddor wegen Beleidigung anzeigte. Die Staatsanwaltschaft Duisburg erließ in der Folge Strafbefehl gegen Broder in Höhe von 2.000 Euro, weil sie der Ansicht war, er habe beabsichtig, Kaddor „in ihrer Ehre zu verletzen“.

Da Broder Widerspruch einlegte, kam es im vergangenen Mai 2019 zur Verhandlung. Die Staatsanwaltschaft konnte jedoch weder Beweise noch Zeugen dafür vorlegen, daß Broder sich beleidigend über Kaddor geäußert hatte, woraufhin der Prozeß nach wenigen Minuten vertagt wurde. Am heutigen Montag fand nun die nächste Verhandlung statt. Geladen war dazu auch der JF-Redakteur Felix Krautkrämer, der aber als Journalist vor Gericht von seinem Recht der Aussageverweigerung Gebrauch machte. Die Staatsanwaltschaft plädierte daraufhin auf Freispruch und entsprechend lautete dann auch das Urteil der Richterin.

„Hoffe, weder psychisch noch physisch mit Kaddor zu tun haben zu müssen“ 

Broders Anwalt Joachim Steinhöfel zeigte nach der Verhandlung wenig Verständnis für das Verfahren. Der Ausgang sei von vornherein absehbar gewesen, sagte Steinhöfel. Unabhängig von der Tatsache, daß Broders Äußerungen durch die Meinungsfreiheit gedeckt gewesen wären, habe der gesamte Prozeß lediglich auf der Grundlage eines Artikels gefußt. Und in Zeitungen stehe bekanntlich vieles, ergänzte Steinhöfel. „Der MSV Duisburg spielt in der dritten Liga. Ich wünschte, ich könnte das auch über die Duisburger Justiz sagen.“

Border selbst äußerte sich zufrieden mit dem Ausgang. Er hoffe nun aber, in Zukunft mit Frau Kaddor weder „psychisch noch physisch“ zu tun haben zu müssen. (JF)

> Ein ausführlicher Bericht zu dem Verfahren erscheint am Freitag in der aktuellen Ausgabe der JF.

Lamya Kaddor und Henryk M. Broder Fotos: picture alliance/Geisler-Fotopress / dpa / JF-Montage
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