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Innenministerkonferenz: Bremer Innensenator will deutschlandweites Verbot von Reichskriegsflaggen

Innenministerkonferenz: Bremer Innensenator will deutschlandweites Verbot von Reichskriegsflaggen

Innenministerkonferenz: Bremer Innensenator will deutschlandweites Verbot von Reichskriegsflaggen

Reichskriegsflagge
Reichskriegsflagge
Reichskriegsflagge Foto: picture alliance/Peer Grimm/ZB
Innenministerkonferenz
 

Bremer Innensenator will deutschlandweites Verbot von Reichskriegsflaggen

Bremens Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) hat ein deutschlandweites Verbot für das Zeigen von Reichskriegsflaggen gefordert. Wer die schwarz-weiß-rote Reichskriegsflagge schwenke, demonstriere damit seine nationalsozialistische Einstellung.
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BREMEN. Bremens Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) hat ein deutschlandweites Verbot für das Zeigen von Reichskriegsflaggen gefordert. Anlaß der Forderung ist die Innenministerkonferenz am heutigen Mittwoch. Wer die schwarz-weiß-rote Reichskriegsflagge schwenke, demonstriere damit seine nationalsozialistische Einstellung und „seine Feindschaft gegen unsere freiheitliche-demokratische Grundordnung und Verfassung“, sagte Mäurer der Neuen Osnabrücker Zeitung.

Die Reichskriegsflagge sei nichts anderes als ein Ersatz für die verbotene Hakenkreuz-Flagge. Er plädiere deshalb dafür, auf der Innenministerkonferenz einen Mustererlaß zu erarbeiten, der das öffentliche Zeigen untersage, führte der SPD-Politiker aus.

Das Land Bremen hatte bereits im September per Erlaß das Zeigen von Reichskriegsflaggen in der Öffentlichkeit verboten. Dieses gilt auch für Reichsflagge, „wenn eine konkrete Provokationswirkung gegenüber der Allgemeinheit unter Beachtung der Gesamtumstände des Einzelfalls besteht“. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hatte den Vorstoß gelobt und sich ebenfalls für ein deutschlandweites Verbot der Reichskriegsflagge ausgesprochen.

Affinität mache Reichskriegsflaggen nicht zum Kennzeichen

Das Bremer Verwaltungsgericht hatte in einem Oktober allerdings einem Eilantrag der NPD stattgegeben und ihnen das Zeigen von Reichs- und Reichskriegsflaggen erlaubt. „Daß eine Affinität des äußersten rechten Randes des politischen Spektrums zur schwarz-weiß-roten Fahne besteht, macht diese nicht zum Kennzeichen einer verbotenen nationalsozialistischen Organisation“, hieß es in dem Urteil.

Die Reichsflagge geht auf das Deutsche Kaiserreich zurück. Schwarz und Weiß repräsentiert dabei das Königreich Preußen, Rot und Weiß waren die Farben der Hanse. Bei der Reichsgründung 1871 entstand aus der Kombination die Reichsflagge, die ab 1892 auch offiziell verwendet wurde. Bereits seit 1867 wurde eine schwarz-weiß-rote Fahne auf Kriegsschiffen des Norddeutschen Bundes verwendet. Die Reichskriegsflagge hatte unter anderem die Schiffe der kaiserlichen Marine geziert. (zit)

Reichskriegsflagge Foto: picture alliance/Peer Grimm/ZB
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