BERLIN. Der stellvertretende Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Jörg Radek, hat das geplante Berliner Antidiskriminierungsgesetz abgelehnt. Es gebe schon ein Diskriminierungsverbot, auf das Betroffene sich berufen könnten. „Die gesetzlichen Grundlagen reichen aus“, bekräftigte Radek am Donnerstag im ARD-„Morgenmagazin“.
Mit dem geplanten Gesetz werde eine „Vermutungsregelung“ geschaffen, durch die die Polizei unter Generalverdacht gestellt werde. Folglich gelte das Handeln der Beamten bis zum Beweis des Gegenteils als „unrechtmäßig“.
Die Einsatzkräfte könnten den Gesetzesvorstoß des Berliner Justizsenators Dirk Behrendt (Grüne) nicht nachvollziehen, nach dem sie künftig in der Pflicht sein sollen, ihre Unschuld zu beweisen, wenn sie des Rassismus beschuldigt werden. „Die Bandbreite reicht von verstört bis wütend“, schilderte Radek die Reaktion seiner Kollegen auf das geplante Antidiskriminierungsgesetz.
Seehofer kritisiert Gesetzesvorstoß
Mit über achtzig Prozent Zustimmung, genieße die Polizei hohes gesellschaftliches Ansehen. Die neue Gesetzesgrundlage verkehre dies in das Gegenteil. Das hätten die Einsatzkräfte nicht verdient. Dennoch sei die Polizei eine „lernende Organisation“, die ständig dabei sei, sich in Einsatztrainings zu verbessern.
Auch Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hatte die Pläne der rot-rot-grünen Landesregierung kritisiert. Das Vorhaben sei „im Grunde ein Wahnsinn“, sagte er Ende Mai dem Tagesspiegel. „Unsere Polizeibeamten brauchen gerade in der jetzigen Zeit ein klares Bekenntnis der Politik, daß sie hinter ihnen und ihrer schwierigen Arbeit steht.“ (zit)