Wo endet die rechtlich erlaubte Kritik an der Asylpolitik der Bundesregierung? Ganz klar dort, wo diese Kritik einen Straftatbestand erfüllt, etwa den der Beleidigung, der üblen Nachrede oder der Volksverhetzung. Letzterer ist in § 130 des Strafgesetzbuches geregelt. In Absatz 1 Nummer 2 heißt es dort: „Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, die Menschenwürde anderer dadurch angreift, daß er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.“
Wegen dieses Straftatbestands mußte sich am vergangenen Mittwoch ein 70 Jahre alter Jurist vor dem Amtsgericht Mönchengladbach verantworten, weil er ein Bild auf seiner öffentlich zugänglichen Facebook-Seite veröffentlicht hatte, mit dem er die Pull-Faktoren kritisieren wollte, die Deutschland so attraktiv für Wirtschaftsmigranten und Asylsuchende machen. Das Gericht verurteilte den Mann zu einer Geldstrafe in vierstelliger Höhe.
Gegenüber der JUNGEN FREIHEIT kündigt er nun an, nicht nur in Berufung, sondern in die Offensive zu gehen und die Staatsanwaltschaft unter anderem wegen Nötigung, Volksverhetzung und Verleumdung anzuzeigen. Denn, so der international erfahrene Jurist, die Staatsanwaltschaft habe ihn bewußt mißverstanden und versuche, ein Exempel an ihm zu statuieren, um Kritiker der Masseneinwanderung einzuschüchtern und zum Schweigen zu bringen.
„Man muß aufhören, den Honig offenstehen zu lassen“
2019 hatte der Mann auf Facebook unter Klarnamen ein Bild veröffentlicht, auf dem ein Migrantenstrom, ausschließlich Männer, dicht an dicht auf einer Weide zu sehen ist. Solche Fotos gingen in der Asylkrise 2015 um die ganze Welt. Auf dem Bild stand: „Einer Ameisenplage wird man nicht Herr, indem man Mauern baut. Man muß aufhören, den Honig offenstehen zu lassen.“ Der Vertreter eines Lesben- und Schwulenverbandes zeigte ihn daraufhin an. Das Amtsgericht folgte der Argumentation der Staatsanwaltschaft und wertete das Bild als Verächtlichmachung einer schutzbedürftigen Gruppe.
Der angeklagte Jurist wollte jedoch anhand einer Parabel die Asylpolitik der Bundesregierung kritisieren und erklären, „daß etwas zu tun ist, um des Massenansturms Herr zu werden“. Außerdem sei über diese Parabel „im Wege der Analogie auch und vor allem Anregung an die Regierung, die hier ja erkennbar adressiert ist, wie diese Maßnahmen – wenn schon die Grenzen nicht geschlossen werden – aussehen könnten und sollten“, schildert er gegenüber der JF.
„Als Bürger dieses Landes habe ich die bürgerschaftliche Pflicht und Obliegenheit, so empfinde ich dies als Organ der Rechtspflege, mich an der Diskussion über existenzielle Fragen unseres Landes zu beteiligen und Lösungen anzumahnen, unter Umständen auch anzubieten.“ Er könne verstehen, daß so viele Menschen nach Deutschland kommen wollen. Diesen Wunsch könne und müsse man zwar akzeptieren, er erwarte aber im Gegenzug auch Verständnis, „daß dieser Wunsch allein für mich kein Anlaß ist und sein muß, deswegen diesem Wunsch nachzukommen, seine illegale Umsetzung gutzuheißen“.
Kritik an andere Facebook-Nutzer
Schließlich habe die Masseneinwanderung ab 2015 zu erheblichen Problemen geführt. Wenn die Grenzen nicht geschlossen werden könnten, so müsse „zwingend der Pull-Effekt verringert werden“. Deshalb habe er das Bild mit dem Honigtopf und der Ameisenplage gewählt.
Könnte man – ohne diesen Hintergrund zu kennen – auf die Idee kommen, der Jurist habe mit dem Vergleich Migranten mit Ameisen gleichgesetzt und diese damit verächtlich gemacht? Könnte man, allerdings nicht, wenn man wie das Gericht weiß, daß der 70jährige andere Facebook-Nutzer gemaßregelt hat, die Migranten entmenschlicht haben.
Denn das Bild mit dem Flüchtlingsstrom hatte er vor ein paar Jahren schon einmal auf Facebook veröffentlicht. Ein anderer Nutzer kommentierte dazu: „Töpfe zu, Ungeziefer weg.“ Daraufhin antwortete der Jurist: „Das ist dann keine Parabel mehr, wenn man wie Sie hier diese Menschen als Ungeziefer bezeichnet! Diesen Ton möchte ich auf meiner Seite nicht haben. Man mag gegen den Zuzug von Massen fremder Eindringlinge sein und insoweit Maßnahmen erwägen, die einen solchen Zuzug unwahrscheinlich machen oder gar verhindern. So wie in dieser Parabel. Dadurch werden diese Menschen noch lange nicht zu Ungeziefer!“ Auch damals wurde er angezeigt, das Verfahren wurde aber eingestellt.
Dies zeigte und schilderte der Mönchengladbacher nebst einer ausführlichen Erklärung, warum er nicht Menschen mit Ameisen verglichen, sondern den Zustand der unkontrollierten Masseneinwanderung anhand des Beispiels einer Plage kritisiert hatte. Allerdings vergeblich.
„Es geht uns alle an, ob wir uns diesen Maulkorb bieten lassen“
Der Jurist sieht sich als Teil der bürgerlichen Mitte. Unterhält man sich länger mit ihm, zeichnet sich das Bild eines Vaters und dem Rechtsstaat verbundenen Bürgers ab, der sich um die Freiheit in Deutschland und die Bewahrung der hiesigen Sitten und Gebräuche sorgt. Er befürchtet auch, daß es irgendwann bürgerkriegsähnliche Zustände geben könnte, falls illegale Einwanderung nicht als solche geahndet und entsprechend gehandelt werde. Geschehe dies nicht, werde irgendwann die Straße gegen die „verfassungswidrig agierende Regierung“ aufstehen. Und das könne schließlich niemandes Wunsch sein.
Damit dies nicht passiert, fordert er eine breitere Debatte über die Asylpolitik, die längst überfällig sei. Gerade die bürgerliche Mitte, die laut dem 70jährigen allzu oft schweige, dürfe sich die Kritik nicht verbieten lassen und müsse „klare Stellungnahme zu Übergriffen der Exekutive auf die unveräußerlichen Bürgerrechte, auf das geschützte Rechtsgut des Selbstbestimmungsrechts des Volkes“ abgeben. Dafür werde er notfalls durch alle Instanzen bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. „Es geht uns ja alle an, ob wir uns diesen Maulkorb bieten lassen und wenn nein, wie wir uns dieses Maulkorbs erwehren können und sollen.“