MÜNCHEN. Das Münchner Oberlandesgericht hat entscheiden, daß Facebook-Nutzer ihren richtigen Namen angeben müssen. Wer ein Pseudonym oder einen Fantasienamen verwende, dürfe gesperrt werden. Facebook habe „angesichts eines mittlerweile weit verbreiteten sozialschädlichen Verhaltens im Internet“ ein berechtigtes Interesse an der Klarnamenpflicht, begründete das Gericht laut der Nachrichtenagentur dpa sein Urteil.
Bei der Entscheidung geht es um den Nutzernamen, der im Profil angezeigt wird. Dieser muß dem echten Namen entsprechen. Leichte Abwandlungen wie eine Kurzform des Vornamens sind aber erlaubt.
Klarnamenpflicht wirke präventiv
Die Verwendung des richtigen Namens halte Nutzer von rechtswidrigem Verhalten ab, weil die Hemmschwelle in dem Fall höher sei. Somit sei die Klarnamenpflicht dazu geeignet, präventiv auf das Internetverhalten von Personen einzuwirken.
Diese Ansicht vertritt auch Facebook in seinen Nutzungsbedingungen. „Wenn Personen hinter ihren Meinungen und Handlungen stehen, ist unsere Gemeinschaft sicherer und kann stärker zur Rechenschaft gezogen werden“, heißt es dort.
Scholz will Klarnamenpflicht
In den beiden verhandelten Fällen hatten zwei Personen gegen ihre Sperrung auf Facebook geklagt. Dort hatten sie Fantasienamen verwendet. Eine von ihnen hatte laut dem Bayrischen Rundfunk auch rassistische Beiträge veröffentlicht. Darin soll es unter anderem um schwarze Kannibalen und einen tanzenden Adolf Hitler gegangen sein.
Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) hatte sich im Januar für eine Klarnamenpflicht ausgesprochen. Andere Politiker fordern statt dessen eine Identifizierungspflicht. Dabei müßten Nutzer zwar ihre persönlichen Daten hinterlegen, dürften in ihren Profilen aber Pseudonyme verwenden. (zit)