Anzeige
Anzeige
ESN-Fraktion, Europa der souveränen Nationen

„Eilt sehr!“: EZB-Urteil: Gauweiler setzt Regierung und Bundestag unter Druck

„Eilt sehr!“: EZB-Urteil: Gauweiler setzt Regierung und Bundestag unter Druck

„Eilt sehr!“: EZB-Urteil: Gauweiler setzt Regierung und Bundestag unter Druck

Peter Gauweiler
Peter Gauweiler
Peter Gauweiler 2016 im Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Foto: dpa
„Eilt sehr!“
 

EZB-Urteil: Gauweiler setzt Regierung und Bundestag unter Druck

Der Wirtschaftsanwalt und frühere CSU-Vizechef Peter Gauweiler hat dem Bundestag und der Bundesregierung mit Vollstreckung des von ihm erstrittenen EZB-Urteils gedroht. Diese hätten die vom Bundesverfassungsgericht auferlegten Aufgaben nicht erfüllt. Holen sie dies nicht nach, drohen Konsequenzen.
Anzeige

Cato, Palmer, Exklusiv

BERLIN. Der Wirtschaftsanwalt und frühere CSU-Vizechef Peter Gauweiler hat dem Bundestag und der Bundesregierung mit Vollstreckung des von ihm erstrittenen EZB-Urteils gedroht. In einem Schreiben seines Anwalts Dietrich Murswiek an Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD), Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) und Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) fordert Gauweiler diese auf, in den kommenden Tagen mehrere Unterlagen sichten zu können, berichtet die Süddeutsche Zeitung. Andernfalls werde er auf Vollstreckung des Urteils dringen.

Hintergrund ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) von Anfang Mai dieses Jahres. Anders als zuvor der Europäische Gerichtshof waren die Karlsruher Richter zu dem Schluß gekommen, die Beschlüsse über Anleihekäufe der Europäischen Zentralbank (EZB) seien kompetenzwidrig ergangen. Damit gab das Bundesverfassungsgericht Gauweiler teilweise recht und beauftragte Bundestag und Bundesregierung, die Nebenwirkungen des Anleihekaufprogramms binnen drei Monaten zu prüfen. Andernfalls müsse Deutschland daraus aussteigen.

„Bitte sofort vorlegen“

Diese Frist läuft am 5. August ab. In dem Brief betont Gauweiler, es sei „essenziell, daß ich bis spätestens Freitag, den 31. Juli 2020 Kenntnis der Dokumente erhalte“. Falls dies „wider Erwarten“ nicht geschehe, „werde ich beim Bundesverfassungsgericht einen sachdienlichen Antrag stellen“. Stimmte es diesem zu, dürfte die Bundesbank vom 6. August 2020 an nicht mehr am Anleihekaufprogramm PSPP teilnehmen. Datiert ist das Schreiben vom 23. Juli, übertitelt mit: „Eilt sehr! Bevorstehender Fristablauf – bitte sofort vorlegen“.

Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von Anfang Mai hatte die EZB sieben Dokumente weiterleiten lassen, mit denen begründet werden soll, daß die Anleihekäufe hinsichtlich ihrer Nebenwirkungen auf die Euro-Staaten geprüft worden seien. Die Karlsruher Richter hatten beispielsweise gefordert, die EZB müsse darlegen, ob die durch die Ankäufe niedrigeren Finanzierungskosten des italienischen Staates mit den Niedrigzinsen für deutsche Sparer in einem akzeptablen Verhältnis stehen. Gauweiler habe bislang jedoch erst vier der sieben Dokumente einsehen können.

Anwalt warnt Bundesverfassungsgericht vor

Das Bundesfinanzministerium teilte der Süddeutschen Zeitungmit, es habe die von der EZB übersandten Dokumente „verbunden mit der Bewertung, daß diese den Anforderungen des BVerfG-Urteils genügen“, an den Bundestag weitergeleitet. Dieser sei ebenso zu dem Schluß gekommen, daß die Angelegenheit damit erledigt sei.

Gauweilers Anwalt warnte unterdessen bereits Karlsruhe vor. „Die Analyse der mir bisher bekannten Dokumente“ habe ergeben, „daß eine den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts entsprechende Verhältnismäßigkeitsprüfung von der EZB evident nicht durchgeführt worden ist“, schrieb Murswiek dem Bericht zufolge am 24. Juli an Verfassungsrichter Peter Huber.

Ihm fehlten zwar noch drei als vertraulich eingestufte Dokumente, deren Einsicht er beantragt habe. Doch: „Ich gestatte mir anzukündigen, daß es mit einiger Wahrscheinlichkeit zu einem Antrag auf Erlaß einer Vollstreckungsanordnung kommen wird.“ (ls)

Peter Gauweiler 2016 im Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Foto: dpa
Anzeige
Anzeige

Der nächste Beitrag