BERLIN. Wegen der Corona-Epidemie in Norditalien hat Deutschland Abschiebungen in das Land vorübergehend ausgesetzt. Die Maßnahme betreffe in erster Linie Ausweisungen nach dem Dublin-Verfahren, berichtete die Bild-Zeitung unter Berufung auf das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).
Demnach bleiben Asylbewerber, die ihren Antrag zwar in Italien gestellt, aber nach Deutschland weitergereist sind, vorerst in der Bundesrepublik. Eigentlich müßten sie zur Bearbeitung ihres Antrags wieder in das europäische Land, in dem sie zuerst um Asyl gebeten haben. In dem Zusammenhang lobte Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) während einer Pressekonferenz Italiens Regierung für ihre Entscheidung, Migrantenschiffe unter Quarantäne zu stellen, um eine Ausbreitung des Virus zu verhindern.
Die Dauer des Abschiebestopps hat Auswirkungen auf die weitere Behandlung der Asylverfahren. So hat Deutschland sechs Monate Zeit, Migranten abzuschieben, wenn sich der Erstaufnahme-Staat bereit erklärt, sie zurückzunehmen. Bei Haftfällen beträgt die Frist zwölf Monate. Nach Ablauf der Fristen muß über den Asylantrag in Deutschland entschieden werden. Derzeit sei unklar, wie lange der Abschiebestopp in Kraft bleibe. (ag)