BERLIN. Der Bundesnachrichtendienst (BND) ist vor der Ermordung eines Urlaubers in Dresden von einem ausländischen Nachrichtendienst vor dem tatverdächtigen Syrer gewarnt worden. Wie Recherchen der Süddeutschen Zeitung sowie von WDR und NDR ergeben haben, leitete der BND diese Information aber nicht an die zuständigen Behörden in Sachsen weiter. Der BND sprach demnach von einer „Verfehlung“.
Laut dem Bericht war der BND bereits im August 2019 darauf hingewiesen worden, daß der 20 Jahre alte Abdullah al-H. womöglich eine Attacke plane. Die zuständige Sachbearbeiterin habe die Warnung aber nicht an Sachsens Polizei und Verfassungsschutz weitergeleitet. Der Grund dafür sei gewesen, daß der ausländische Nachrichtendienst 2018 schon einmal einen fast gleich lautenden Hinweis verschickt habe.
Die Mitarbeiterin habe sich deshalb gefragt, ob es sich womöglich um einen technischen Fehler oder ein Mißverständnis handle. Auf eine entsprechende Rückfrage an den ausländischen Nachrichtendienst habe sie keine Antwort erhalten.
BND hätte Terrorabwehrzentrum informieren müssen
Laut Sicherheitskreisen hätte eine Weiterleitung der Warnung an den Vorsichtsmaßnahmen in Sachsen nichts geändert. Die Behörden seien ohnehin schon aufmerksam gewesen und hätten den Moslem als Gefährder der obersten Stufe bewertet.
In der Bundesregierung sei dennoch von einem „Fehler“ die Rede. Das gemeinsame Terrorabwehrzentrum von Bund und Ländern hätte informiert werden müssen, damit sich auch andere Behörden ein Bild hätten machen können. (zit)