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Urteil des Landesschiedsgerichts: Nach Verbleib Gedeons in der AfD: Meuthen kritisiert Parteienrecht

Urteil des Landesschiedsgerichts: Nach Verbleib Gedeons in der AfD: Meuthen kritisiert Parteienrecht

Urteil des Landesschiedsgerichts: Nach Verbleib Gedeons in der AfD: Meuthen kritisiert Parteienrecht

Gedeon
Gedeon
Der baden-württembergische Landtagsabgeordnete Wolfgang Gedeon Foto: picture alliance/Sebastian Gollnow/dpa
Urteil des Landesschiedsgerichts
 

Nach Verbleib Gedeons in der AfD: Meuthen kritisiert Parteienrecht

Der AfD-Bundesvorsitzende Jörg Meuthen hat nach dem zunächst gescheiterten Ausschlußverfahren gegen den baden-württembergischen Landtagsabgeordneten Wolfgang Gedeon das deutsche Parteienrecht kritisiert. Der Vorgang zeige, „daß das derzeitige deutsche Recht Parteiausschlüsse selbst in offenkundigsten Fällen einer Parteischädigung völlig unverhältnismäßig erschwert“.
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BERLIN. Der AfD-Bundesvorsitzende Jörg Meuthen hat nach dem zunächst gescheiterten Ausschlußverfahren gegen den baden-württembergischen Landtagsabgeordneten Wolfgang Gedeon das deutsche Parteienrecht kritisiert. Der Vorgang zeige erneut, „daß das derzeitige deutsche Recht Parteiausschlüsse selbst in offenkundigsten Fällen einer Parteischädigung völlig unverhältnismäßig erschwert“, beklagte Meuthen.

In den europäischen Nachbarländern gebe es solche „immensen Hürden für einen Parteiausschluß“ nicht. Allerdings betonte Meuthen, daß in der Causa Gedeon der innerparteiliche Instanzenweg noch nicht ausgeschöpft sei. Er kündigte an: „Der Bundesvorstand wird am kommenden Montag über das weitere Vorgehen beraten.“

Landesschiedsgericht Baden-Württemberg erklärt sich für befangen

Am Donnerstag war bekannt geworden, daß das Landesschiedsgericht Schleswig-Holstein den Antrag des Bundesvorstands, Gedeon aus der Partei auszuschließen, abgelehnt hatte. Das Schiedsgericht hatte den Antrag als „zum Teil unzulässig“ und „zum Teil als unbegründet“ verworfen.

Zuvor hatte sich das Landesschiedsgericht Baden-Württemberg, das eigentlich für den Abgeordneten aus Konstanz zuständig wäre, für befangen erklärt und den Fall nach Kiel abgegeben. Ein erster Antrag des Landesvorstands auf Ausschluß war im Dezember 2017 vom Landesschiedsgericht Baden-Württemberg wegen eines Formfehlers eingestellt worden.

Gedeon war in der Vergangenheit wiederholt durch antisemitische Äußerungen und Publikationen aufgefallen. Unter anderem beklagte Gedeon einen „Frontalangriff des Zionismus auf die Wurzeln der europäischen Kultur“. Von ihm stammen Sätze wie : „Wie der Islam der äußere Feind, so waren die talmudischen Ghetto-Juden der innere Feind des christlichen Abendlandes.“

Gedeon trat 2016 aus der Landtagsfraktion aus

Zudem monierte er, daß „im Zuge einer generellen Dämonisierung des Dritten Reiches“ der „Begriff des Führers insgesamt in Mißkredit gebracht“ worden sei, sodaß „Führerlosigkeit“ inzwischen als angestrebtes Ideal einer modernen Demokratie gelte. Über die als antisemitische Fälschung entlarvten Protokolle der Weisen von Zion schrieb Gedeon: „Bei objektivem Vergleich der widerstreitenden Ansichten über diese ‘Protokolle’ sieht es eher nicht nach Fälschung aus.“ Über die Vereinigung „Juden in der AfD“ sagte Gedeon: „Im günstigsten Fall ist diese Gründung überflüssig wie ein Kropf, im ungünstigsten Fall handelt es sich um eine zionistische Lobbyorganisation, die den Interessen Deutschlands und der Deutschen zuwider läuft.“

Gedeon war 2016 wegen seiner Äußerungen in der baden-württembergischen AfD-Landtagsfraktion unter Druck geraten. Nachdem ein Fraktionsausschluß gescheitert war, trat eine Gruppe um den damaligen Vorsitzenden Meuthen aus der Fraktion aus und gründete mit der „Alternative für Baden-Württemberg“ eine eigene Landtagsfraktion, die sich später wieder mit der AfD-Fraktion vereinigte. Gedeon trat noch im Juli 2016 freiwillig aus der Fraktion aus. Allerdings gibt es von einigen AfD-Abgeordneten immer wieder Bestrebungen, ihn wieder aufzunehmen. (tb)

Der baden-württembergische Landtagsabgeordnete Wolfgang Gedeon Foto: picture alliance/Sebastian Gollnow/dpa
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