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Marc Jongen, ESN Fraktion

Verpflegung von Flüchtlingen: Kulturspezifische Eßgewohnheiten

Verpflegung von Flüchtlingen: Kulturspezifische Eßgewohnheiten

Verpflegung von Flüchtlingen: Kulturspezifische Eßgewohnheiten

Ellwangen
Ellwangen
Fastenbrechen in einer Erstaufnahmeeinrichtung Foto: picture alliance/dpa
Verpflegung von Flüchtlingen
 

Kulturspezifische Eßgewohnheiten

Empfängern des Hartz-IV-Regelsatzes stehen pro Tag knapp fünf Euro für Essen und Getränke zur Verfügung. Für Kinder müssen sogar nur etwa drei Euro ausreichen. Bei der Verpflegung von Asylbewerbern in Sammelunterkünften werden hingegen teils deutlich höhere Summen ausgegeben.
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Werden Flüchtlinge besser gestellt als deutsche Hartz-IV-Empfänger? Nein, lautet unisono die Antwort von Politik und medialen Faktencheckern. Wer solche Fragen stelle, wolle nur Neid schüren und die Gesellschaft spalten. Die Schwachen gegen die Schwächsten ausspielen. Fälle, in denen Asylbewerber beispielswiese mit dem Taxi auf Kosten der Allgemeinheit zum Arzt gefahren werden oder kostenlos den öffentlichen Nahverkehr nutzen dürfen, sind stets die berühmten aus dem Kontext gerissenen Einzelfälle.

Jedoch, schaut man sich Leistungen für Flüchtlinge im Detail an, so drängt sich durchaus die Frage auf, ob es sich immer nur um Ausnahmen handelt. Wie alle deutschen Städte hatte auch Aachen während der Asylkrise 2015/16 mit der Unterbringung zahlreicher Flüchtlinge zu kämpfen. In mehreren Turnhallen und in einer Kaserne schaffte die Stadt provisorische Wohnheime.

Die Verpflegung übernahmen dabei verschiedene Catering-Dienste und Restaurants. Die Auftragsvolumen beliefen sich dabei je nach Anzahl der zu versorgenden Personen laut einer Anfrage des AfD-Ratsherrn Markus Mohr und seines Kollegen Wolfgang Palmin in nur wenigen Monaten auf mehrere hunderttausend Euro. Eine beauftragte Feinkostküche beispielsweise erhielt mehr als 800.000 Euro für ihre Dienste, ein Döner-Grill fast 350.000 Euro.

Hartz-IV-Empfängern stehen 4,85 Euro zur Verfügung

Dabei bewegten sich die einzelnen Tageskosten pro Person für Frühstück (kalt), Mittagsessen (warm) und Abendbrot (kalt) zwischen zwölf Euro und 13,48 Euro. Das mag auf den ersten Blick nicht viel sein, doch gemessen an dem, was der Staat einem Hartz-IV-Empfänger pro Tag für die Verpflegung zuspricht, ist die Summe durchaus beachtlich. Denn der Hartz-IV-Regelsatz von 424 Euro im Monat sieht 147,83 Euro für Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke vor. Das macht pro Tag 4,85 Euro. Für ein Kind zwischen 7 und 14 Jahren beträgt der Tagessatz sogar nur etwa drei Euro.

Für einen Asylbewerber in der Gemeinschaftsunterkunft steht hingegen die dreifache Summe zur Verfügung. Sicher, in dem Preis ist der Einkauf, die Zubereitung sowie der Transport der Speisen ebenso enthalten, wie die Entsorgung der Reste. Doch diese Rundumversorgung trifft offenbar nicht ausnahmslos auf dankbare Empfänger.

Laut der Stadtverwaltung Aachen habe man sich zwar bemüht, „kulturspezifische Angebote“ wie Fladenbrot und Oliven als Beilage zur Verfügung zu stellen. Auch sei auf Schweinefleisch verzichtet worden. Dennoch hätte aufgrund der „kulturellen Eßgewohnheiten“ nicht „jeder Geschmack getroffen werden“ können, bedauerte die Verwaltung.

Fastenbrechen in einer Erstaufnahmeeinrichtung Foto: picture alliance/dpa
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