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„Befürwortung von Straftaten“: Justizministerin prüft Wiedereinführung von Straftatbestand

„Befürwortung von Straftaten“: Justizministerin prüft Wiedereinführung von Straftatbestand

„Befürwortung von Straftaten“: Justizministerin prüft Wiedereinführung von Straftatbestand

Christine Lambrecht (SPD)
Christine Lambrecht (SPD)
Justizministerin Christine Lambrecht (SPD): „Strafrecht sollte immer Ultima Ratio – also letztes Mittel – sein“ Foto: picture alliance/Bernd von Jutrczenka/dpa
„Befürwortung von Straftaten“
 

Justizministerin prüft Wiedereinführung von Straftatbestand

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) erwägt im Kampf gegen „Hetze“ im Internet die Wiedereinführung des Delikts „Befürwortung von Straftaten“. „Wir sind in der Prüfung und schauen uns den früheren Straftatbestand ganz genau an“. Zuvor hatten sich mehrere CDU-Innenpolitiker für eine entsprechende Gesetzesänderung ausgesprochen.
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BERLIN. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) erwägt im Kampf gegen „Hetze“ im Internet die Wiedereinführung des Delikts „Befürwortung von Straftaten“. „Wir sind in der Prüfung und schauen uns den früheren Straftatbestand ganz genau an“, sagte Lambrecht dem Mannheimer Morgen.

„Strafrecht sollte immer Ultima Ratio – also letztes Mittel – sein“, betonte die SPD-Politikerin. „Die Frage ist, ob man bei jemandem, der Straftaten begrüßt, gleich mit dem Strafrecht reagieren muß. Es ist kein Aufruf und keine Beihilfe zur Straftat.“

Mehrere CDU-Innenpolitiker hatten sich zuvor für eine entsprechende Gesetzesänderung ausgesprochen. Unter anderem sei die Wiedereinführung des Tatbestands „Befürwortung von Straftaten“ geplant, der 1981 abgeschafft worden war, schrieben die Abgeordneten in einem Brief an Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU). Dieser schloß sich der Forderung an.

Vorstoß von CDU-Innenpolitikern

„Die beeinflussende Rolle, die aggressive Posts im Internet bei politisch motivierten Straftaten spielen, wird immer offensichtlicher“, hieß es in dem Schreiben. Deshalb sei es notwendig, „deutliche Signale an die aktiven Hetze“ zu senden.

Laut dem Wissenschaftlichen Dienst des Bundestags sei eine Wiedereinführung des Straftatbestandes 1989 abgelehnt worden, da die Regelung kaum zu Verurteilungen geführt habe. Die Situation habe sich aufgrund des Internets nun aber gänzlich geändert, begründeten die CDU-Politiker ihren Vorstoß.

Ende Oktober hatte die Bundesregierung ein Maßnahmenpaket gegen Haß im Netz beschlossen. Die Betreiber von sozialen Medien wie Facebook, Twitter oder YouTube müssen künftig strafbare Inhalte nicht nur löschen, sondern auch an Behörden melden, inklusive der IP-Adresse des betroffenen Nutzers. Außerdem sollen Haß und Beleidigung im Internet künftig härter bestraft werden. (ls)

Justizministerin Christine Lambrecht (SPD): „Strafrecht sollte immer Ultima Ratio – also letztes Mittel – sein“ Foto: picture alliance/Bernd von Jutrczenka/dpa
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