MÜNCHEN. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat der globalisierungskritischen Organisation Attac die Gemeinnützigkeit aberkannt. Die Richter begründeten das Urteil damit, die Nichtregierungsorganisation verfolge mit ihren Kampagnen tagespolitische Ziele ohne gemeinnützige politische Bildungsarbeit, meldet die Nachrichtenagentur AFP.
Der Präsident des Bundesfinanzhofes, Rudolf Mellinghoff, betonte, gemeinnützige Organisationen dürften zwar politisch aktiv sein, allerdings solle dieses Engagement nicht im Vordergrund stehen. Der fünfte Senat des Bundesfinanzhofes verwies auf die Abgabenordnung, in der 25 gemeinnützige Tätigkeitsbereiche festgelegt sind, darunter Sport, Umweltschutz und Wohlfahrt. Parteien sind davon ausgeschlossen.
Aufgrund des jahrelangen Rechtsstreits können Spenden für die NGO nicht mehr von der Steuer abgesetzt werden. 2016 hatte das hessische Finanzgericht noch Attac Recht gegeben. Das Urteil kassierte der BFH und gab das Verfahren wieder an das Finanzgericht zurück. Das Gericht muß sich nun erneut mit dem Fall beschäftigen. (ag)